Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

jaͤhrigen Aushebung vorgenommen, und 
hierauf zur Ziehung des Looses geschritten, 
wozu die in den Stuttgarter allgemeinen 
Anzeigen Nro. 9 und o benannten Mils- 
tär-Pflichtigen, deren Aufenthaltsort außer 
Landes oder unbekannt ist, so wie über- 
haupt alle im Jahre 1803 geborne Jüng- 
linge, denen keine besondere Ladung zu- 
kommen sollte, hierdurch öffentlich vorge- 
laden werden. 
Für diejenigen, welche nicht erscheinen, 
wird das Loos durch andere gezogen, und 
von Jedem, der es unterläßt, die Befreiung 
von der Aushebung, die ihm zu statten 
kommt, entweder selbst oder durch Andere 
bei seinem Oberamt anzuführen, wird 
vorerst angenommen, daß er keine Be- 
freiung anzusprechen habe. 
Da nun die vorläusige Prüfung der 
Befreiungsgründe den Zweck hat, die 
Militär-Pflichtigen über das, was ihnen 
zu beweisen obliegt, zu belehren, so haben 
die Nichterscheinenden sich selbst zuzuschrei- 
ben, wenn sie, aus Mangel an dieser Be- 
lehrung, sich an dem ihnen obliegenden 
Beweise versäumen würden. 
Stuttgart den 9. Januar 13-:4. 
Kapff. 
Dienst-Erledigung. 
Die erledigte Pfarrei Grômbach, 
Di#cese Freudenstadt, zählt mit Einschluß 
von vier Filialien, wovon zwei besondere 
Kirchen, alle aber eigene Schulen haben, 
994 Kirchen-Genossen. Neben den Got- 
tesdiensten in der Mutter-Kirche hat der 
Pfarrer in dem : Stunden entfernten 
Filial Wörnersberg alle Casual-Gottes- 
dienste und dreimal des Jahrs eine Pre- 
digt; in dem 17 Stunden entfernten Filial 
Schörnbach aber alle Monate Sonntags 
eine Kinderlehre, jährlich zwei Predigten, 
und alle Casual-Gottesdienste zu halten. 
Das Einkommen ist auf 696 fk. nach Etats- 
Preisen berechnet. Die Bewerber haben 
sich innerhalb drei Wochen bei dem evan- 
gelischen Consistorium zu melden. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker.
	        
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