Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

die evangelische Pfarrei Faurndau, im 
Dekanat Goͤppingen, dem Pfarrer Jung 
zu Eschenbach, desselben Dekanats, 
und 
durch höchste Entschließung vom 20. d. M. 
die erledigte Diakonats-Stelle zu Mark- 
gröningen, im Dekanat Ludwigsburg, dem 
1763 
Helfer Kehl zu Owen, Debanats Kirch- 
heim, zu übertragen geruht. 
Unterm 16. d. M. erhielt der auf die 
kathelische Pfarrei Sulmingen, Oberamts 
und Dekanats Wiblingen, ernannte Kaplan 
Sättele zu Obermarchthal die Königliche 
Bestätigung. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
Bekanntmachung, die Pfarrer Wahlersche Frostbeulen= Salbe betreffend. 
Da dem Pfarrer Wahler zu Kupfer- 
zell, Oberamts Hehringen, der Verschluß 
der von ihm erfundenen, durch das K. 
Medicinal: Collegium sowohl nach ihrer 
Zusammensehung als nach den gemachten 
Erfahrungen für heilsam erklärten Frost= 
beulen-Salbe auf die nächsten zehen Jahre 
unter der Bedingung gestattet worden ist, 
daß 
1.) nach Verfluß dieser zehen Jahre 
die bei dem K. Medicinal-Collegium 
schriftlich hinterlegte Art ihrer Berei- 
tung öffentlich bekannt gemacht, und 
daß sie 
:2.) für andere Zwecke als zu Heilung 
von Frostbeulen und Frostschäden bei 
Strafe des Medikastrirens, des Ver- 
lusts der ferneren Verkaufsbefugniß 
und der alsbaldigen öffentlichen Be- 
kanntmachung der Bereitungs-Art 
weder empfohlen noch abgegeben 
werde, 
so wird solches hiemit zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den :5. März 1814. 
Schmidlin.
	        
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