Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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2. Des katholischen Kirchenraths. 
Die diesjaͤhrigen Dienstpruͤfungen der katholischen Schullehrer und Provisoren betreffend. 
Im laufenden Jahre werden für die 
Schullehrer und Provisoren zwei Dienst- 
prüfungen, am 11. Mai und 14. Septem- 
ber und den folgenden Tagen, in Stutt- 
gart gehalten werden. 
Dabei haben zu erscheinen 
1.) die bereits schon früher, jedoch nicht 
in Stuttgart geprüften Schullehrer, 
wenn sie zur Beförderung auf bessere 
Srtadt= eder Land-Schuldienste fähig 
erblärt werden wollen; 
2.) die Provisoren, welche zur ersten 
Anstellung noch nicht fähig erblärt 
sind, das auste Jahr zurückgelegt, und 
volle drei Jahre wirklich Provisorats-- 
dienste in öffentlichen Schulen geleister 
haben. 
Uebrigens beruft man sich auf die un- 
term 5. Februar 1327, Regierungs-Blatt 
S. 06 gegebenen weiteren Weisungen. 
Die Prüfungs-Candidaten haben sich 
vier Wochen vorher mit Bribericht des 
Schul-Inspebtors dahier zu melden, und 
über die Erfordernisse zu legitimiren, 
sonach, wenn keine Abweisung erfolgt, 
am 10. Mai oder 13. September Nach- 
mittags auf der Kanzlei des katholischen 
Kirchenraths zu erscheinen. 
Stuttgart den 15. März 13824. 
Camerer. 
b) Die Präfungen für katholische Musierlehrer betreffend. 
Für diejenigen Schullehrer, welche als 
Musterlehrer aufgestellt zu werden wün- 
schen, ist im laufenden Jahre der 11. Mai 
samt den folgenden Tagen zur Prüfung 
bestimmt. 
Die Meldungen dazu mit dem schul- 
inspektoratamtlichen Beiberichte müssen 
vier Wochen vorher dahier einkommen; 
erfolgt hierauf keine Abweising, so haben 
sich die Kandidaten am 2o. Mai Nach- 
mittags auf der Kanzlei des katholischen 
Kirchenraths einzufinden. 
Stuttgart den 15. März 138:4. 
Camerer. 
c) Die diesjährigen Prüfungen der katholischen Schul-Incipienten betreffend. 
Die weiteren Prüfungen der Schul- 
Incipienten für Provisorate sind im lau- 
fenden Jahre auf den 1½8. Mai und 14. 
September festgesebt. Nur diejenigen
	        
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