179
2. Des katholischen Kirchenraths.
Die diesjaͤhrigen Dienstpruͤfungen der katholischen Schullehrer und Provisoren betreffend.
Im laufenden Jahre werden für die
Schullehrer und Provisoren zwei Dienst-
prüfungen, am 11. Mai und 14. Septem-
ber und den folgenden Tagen, in Stutt-
gart gehalten werden.
Dabei haben zu erscheinen
1.) die bereits schon früher, jedoch nicht
in Stuttgart geprüften Schullehrer,
wenn sie zur Beförderung auf bessere
Srtadt= eder Land-Schuldienste fähig
erblärt werden wollen;
2.) die Provisoren, welche zur ersten
Anstellung noch nicht fähig erblärt
sind, das auste Jahr zurückgelegt, und
volle drei Jahre wirklich Provisorats--
dienste in öffentlichen Schulen geleister
haben.
Uebrigens beruft man sich auf die un-
term 5. Februar 1327, Regierungs-Blatt
S. 06 gegebenen weiteren Weisungen.
Die Prüfungs-Candidaten haben sich
vier Wochen vorher mit Bribericht des
Schul-Inspebtors dahier zu melden, und
über die Erfordernisse zu legitimiren,
sonach, wenn keine Abweisung erfolgt,
am 10. Mai oder 13. September Nach-
mittags auf der Kanzlei des katholischen
Kirchenraths zu erscheinen.
Stuttgart den 15. März 13824.
Camerer.
b) Die Präfungen für katholische Musierlehrer betreffend.
Für diejenigen Schullehrer, welche als
Musterlehrer aufgestellt zu werden wün-
schen, ist im laufenden Jahre der 11. Mai
samt den folgenden Tagen zur Prüfung
bestimmt.
Die Meldungen dazu mit dem schul-
inspektoratamtlichen Beiberichte müssen
vier Wochen vorher dahier einkommen;
erfolgt hierauf keine Abweising, so haben
sich die Kandidaten am 2o. Mai Nach-
mittags auf der Kanzlei des katholischen
Kirchenraths einzufinden.
Stuttgart den 15. März 138:4.
Camerer.
c) Die diesjährigen Prüfungen der katholischen Schul-Incipienten betreffend.
Die weiteren Prüfungen der Schul-
Incipienten für Provisorate sind im lau-
fenden Jahre auf den 1½8. Mai und 14.
September festgesebt. Nur diejenigen