Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

Incipienten duͤrfen sich dazu melden, welche 
die dreijaͤhrige Lehrzeit vollkommen vol- 
lendet haben. Die Meldungen muͤssen zur 
ersten Pruͤfung vor dem 19. April, zur 
zweiten vor dem 12. August unter Beile- 
gung der geschlossenen Zeugnisse der Schul- 
kommission des Ortes ihres Musterlehrers 
und des Musterlehrers selbst, mit schul- 
inspebtoratamtlichem Beiberichte bei dem 
Kirchenrath vorschriftsmäßig einkommen. 
Hierauf wird die weitere Weisung durch 
das. Schul-Inspektorat an jeden ergehen. 
Diejenigen Prüfungs-Candidaten, welche 
die Zulassung erhalten, haben sich am 
Vorabendebei der angewiesenen Prüfungs= 
Commission zu stellen. 
Stuttgart den 15. März 1324. 
Camerer. 
"4 Dienst-Erledigung. 
Die katholische Pfarrei in der Altstadt 
Rottweil wird wieder beseht werden. 
Sie begreift den Pfarroh und zwei Filial- 
dörfer, Vühlingen und Göllsdorf, zusem- 
men 1300 Seelen. Auch in jedem Filial- 
dorfe befindet sich eine Schule. Das Ein- 
kommen besteht an Gärten, Zehenten, Zin- 
sen, Besoldungen und Gebühren dermal 
nur in 630 fl., kann aber in Zukunft auf 
70°0 fl. angenommen werden. Die Geist- 
lichen, welche sich um diese Pfarrstelle ins- 
besondere bewerben wollen, haben sich bin- 
nen vier Woachen vorschriftsmäßig bei dem 
katholischen Kirchenrathe zu melden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.