Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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Nro. 16. 
Regierungs -Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Montag, den 29. März 1824. 
Inhalt. 
Verfägungen der Departements. Eekenntulsse der Gerlchtshöfe des Könlgrelchs vom Monat 
Februar 13:4. 
  
1I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. - 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Justiz-Departements. 
Dle in dem Monat Februar 1624 von den Gerichtsbbfen des Konigreichs ausgesprochenen Erkenntnisse 
betreffend. 
In dem verflossenen Monat Februar sind von sämtlichen Gerichtshöfen des Koͤ- 
migreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei im Allgemeinen be- 
merkt wird, daß nur solche Urtheile der Criminal-Gerichts-Srellen in das Regierungs- 
Blatt aufgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche Freiheits-Strafe 
erkannt, oder die Dienst-Entfernung eines Staats= oder Commun-Dieners verfügt wird. 
A) Obertribunal. 
I. Criminal-Senat. 
Den 7. Februar wurde: bingen, das von dem Gerichtshofe zu 
1. in der Rekurssache des Johann Mar- Tübingen unterm 27. December 1323 
tin Knecht, von Dörnach, O. A. Tü- wegen vierten Diebstahls und anderer
	        
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