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Vergehen wider ihn gefällte (S. 65
des Reg. Blatts v. J. 1324 eingerückte
Erkenntnif unter Verurtheilung des
Rekurrenten in die Kosten zweiter In-
stanz bestätigt.
Den 15. Februar wurde:
. in der Rekurssache des suspendirten
Gemcinde-Pflegers Marr Münz, von
Mezingen, O.A. Urach, der Rekurs
gegen das von dem Gerichtshofe zu Tä-
bingen, wegen Berrugs und Dienst-
Vergehen unterm 7. NRov. 1325 wider
ihn gesällte (S. 956 des Reg. Blatts
eingerückte) Erbenntuiß wegen der nach
Eröffnung des Erbenntnisses bezeugten
Zufriedenheit mit doemselben als rechts-
gültig verzichtet zurückgewiesen, übrigens
Reburrent in einen angemessenen Theil
der Kosten zweiter Instanz verfällt.
Den 15., 17. und :1. Februar
wurde:
5. in der Rekurssache des suspendirten
Schultheißen Oberreuter und des
suspendirten Gemeinde-Pflegers Bauer,
von Mähringen, O. A. Tübingen, nicht
mur der Rekurs gegen das von dem
Gerichtshofe zu Tübingen unterm 20.
Juni 18:5, wegen Betrugs, Fälschung
und anderer Vergehen wider sie gefällte
(S. 560 des Reg. Blatts eingerückte)
Erkenntniß wegen Mangels an einer
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gegründeten Beschwerde verworfen und
den Rekurrenten der Ersatz der Kosien
zweiter Instanz zu gleichen Theilen
auferlegt, sondern auch wegen Frivoli-
tät des Rekurses gegen jeden der Rekur-
renten ein Strafzusaß von vierwöchi-
ger Festungs-Arbeirsstrafe innerhalb
der Festung ausgesprochen.
Den 2r. Februar wurde:
4. in der Rekurssache des Adam Krim-
mer, von Steinbach, O. A. Backnang,
das von dem Gerichtshofe zu Eßlingen
wegen im rechtlichen Sinne drirten Dieb-
stahls unterm 17. Januar d. J. wider
ihn gefällte (S. #2z1 des Reg. Vlatts
eingerückte) Erkenntniß unter Verfäl-
lung des Rekurrenten in die Kosten
zweiter Instanz lediglich bestätigt.
Den 25. Februar wurde:
u. in der Rekurssache der Anne Marie
Wandel, von Frikenhausen, O. A.
Nürtingen, das von dem Gerichtshofe
zu Eßlingen unterm 9. December 18:3,
wegen Erpressung und Calumnie wider
sle gefaͤllte (S. 55 des Reg. Blatts von
1824 enthaltene) Erkenntniß bestaͤtigt,
auch Rekurrentin in die Bezahlung der
Kosten zweiter Instanz verfaͤllt.
Den 28. Februar wurde:
in der Rekurssache des Leonhard Kraft,
von Hermaringen, O. A. Heidenheim,