Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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Vergehen wider ihn gefällte (S. 65 
des Reg. Blatts v. J. 1324 eingerückte 
Erkenntnif unter Verurtheilung des 
Rekurrenten in die Kosten zweiter In- 
stanz bestätigt. 
Den 15. Februar wurde: 
. in der Rekurssache des suspendirten 
Gemcinde-Pflegers Marr Münz, von 
Mezingen, O.A. Urach, der Rekurs 
gegen das von dem Gerichtshofe zu Tä- 
bingen, wegen Berrugs und Dienst- 
Vergehen unterm 7. NRov. 1325 wider 
ihn gesällte (S. 956 des Reg. Blatts 
eingerückte) Erbenntuiß wegen der nach 
Eröffnung des Erbenntnisses bezeugten 
Zufriedenheit mit doemselben als rechts- 
gültig verzichtet zurückgewiesen, übrigens 
Reburrent in einen angemessenen Theil 
der Kosten zweiter Instanz verfällt. 
Den 15., 17. und :1. Februar 
wurde: 
5. in der Rekurssache des suspendirten 
Schultheißen Oberreuter und des 
suspendirten Gemeinde-Pflegers Bauer, 
von Mähringen, O. A. Tübingen, nicht 
mur der Rekurs gegen das von dem 
Gerichtshofe zu Tübingen unterm 20. 
Juni 18:5, wegen Betrugs, Fälschung 
und anderer Vergehen wider sie gefällte 
(S. 560 des Reg. Blatts eingerückte) 
Erkenntniß wegen Mangels an einer 
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gegründeten Beschwerde verworfen und 
den Rekurrenten der Ersatz der Kosien 
zweiter Instanz zu gleichen Theilen 
auferlegt, sondern auch wegen Frivoli- 
tät des Rekurses gegen jeden der Rekur- 
renten ein Strafzusaß von vierwöchi- 
ger Festungs-Arbeirsstrafe innerhalb 
der Festung ausgesprochen. 
Den 2r. Februar wurde: 
4. in der Rekurssache des Adam Krim- 
mer, von Steinbach, O. A. Backnang, 
das von dem Gerichtshofe zu Eßlingen 
wegen im rechtlichen Sinne drirten Dieb- 
stahls unterm 17. Januar d. J. wider 
ihn gefällte (S. #2z1 des Reg. Vlatts 
eingerückte) Erkenntniß unter Verfäl- 
lung des Rekurrenten in die Kosten 
zweiter Instanz lediglich bestätigt. 
Den 25. Februar wurde: 
u. in der Rekurssache der Anne Marie 
Wandel, von Frikenhausen, O. A. 
Nürtingen, das von dem Gerichtshofe 
zu Eßlingen unterm 9. December 18:3, 
wegen Erpressung und Calumnie wider 
sle gefaͤllte (S. 55 des Reg. Blatts von 
1824 enthaltene) Erkenntniß bestaͤtigt, 
auch Rekurrentin in die Bezahlung der 
Kosten zweiter Instanz verfaͤllt. 
Den 28. Februar wurde: 
in der Rekurssache des Leonhard Kraft, 
von Hermaringen, O. A. Heidenheim,
	        
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