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ten, Bekl., Aten, Wieder-Aten, Wie-
der-Einsesung gegen ein desertorisches
Erkenntniß dieser, und gegen die ver-
säumte zweite Rothfrist voriger Instanz,
und in der Hauptsache Schadens-Ersatz
betreffend, ist durch Erbenntniß vom
5. December 18:3, publ. 15. desselben
Monats, das Gesuch um Wieder-Ein-
sehung gegen das desertorische Erkennt-
niß vom 29. August 18:5, unter Ver-
urtheilung der Antin in die weiter auf-
gegangenen Kosten verworfen worden.
(den 5. Januar.)
. In der Ationssache von demselben Ge-
richtshofe zwischen der Wittwe Weigold
zu Achtzehen Höfen, Lutin, Antin, In-
tin, Wieder-Antin, und nun Wieder-In-
tin, und Michael Beilharz, und Conf.
Mit-Luten, Aten, Jaten, Wieder-Aten,
Wieder-Einsetzung gegen ein desertori-
sches Erkenntniß in dieser so wie gegen die
versäumte zweite Nothfrist in der vorigen
Instanz, in der Hauptsache aber Vorzugs-=
Recht in dem Gante des Johannes Wei-
gold betreffend, ist durch Erkenntniß vom
5., insin. 15. December 18:3, das Gesuch
der Antin um Wieder-Einsehung in
den vorigen Stand gegen das deserto-
rische Erkenntnif vom 29. August 18:3,
unter Verurtheilung derselben in die
Kosten dieser Instanz verworfen worden.
(den 5. Januar.)
B) Kreis-Berichtshoͤfe.
I. Gerichtshof für den Neckar-Kreis.
1. Criminal = Senat.
Am 3. Februar wurde:
4. dem hilipp Fischer, Weingärtner
in Stetten, O. A. Cannstadr, wegen ab-
sichtlicher Verwundung mittelst eines
Schusses innerhalb des Dorfes, wegen
Unbetmäßigkeit, gefährlicher Drohun-
gen und undefugten Gewehr-Besitzes,
neben der Verbindlichkeit zu Bezahlung
der Heilungs= und sämtlicher Unter-
suchungs-Kosten eine fünfmonatliche
Festungs= Strafe zuerkannt.
Am 5. Februar wurden verur-
theilt:
2. Friedrich Hartenek, Schäfer von Eß-
lingen, wegen vierten, kleinen, aber
ausgezeichneten Diebstabls, neben der
Verbindlichkeit zu Bezahlung seiner Ar-
rest-Azungs= und 3 der Untersuchungs-