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Kosten zu einjähriger Festungs-
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strafe und nachheriger Einsperrung in
ein Zwangs-Arbeirshaus mindestens
auf die Dauer von sechs Monaten;
Marie Magdalene Mulfinger, von
Stuttgart, wegen wiederholten asoti-
schen Lebenswandels, und betrüglichen
Schuldenmachens, neben dem Ersatze
des verursachten Schadens und Bezah=
lung ihrer Arrest-Azungs= und Unter-
suchungs-Kosten zu einer borperlichen
Züchtigung von fünfzehn Stockstreichen
und einer achtmonatlichen Zwangs-
Arbeitshausstrafe;
Christine Wolf, von Stuttgart, we-
gen Scortation, unzüchtigen Verkehrs,
und wegen Vagirens, neben Bezah-
lung ihrer Arrest-Azungs= und # der
Untersuchungs-Kosten zu viermonat-
licher Zwangs-Arbeitshausstrafe.
Am F. Februar wurde:
u gegen Georg Ziegler, von Dürrmenz,
O. A. Maulbronn, wegen Injurien und
Verläumdung, auch versuchter Erpres-
sung, neben Zuscheidung der Untersu-
change-Kosten eine viermonatliche
Festungsstrafe, und
u geaen Johann Valthas Kemler, von
Sersheim, O. A. Vaihingen, wegen Miß-
handlung seines Vaters, wiederholter
Real= und Verbal-Injurien gegen
andere Personen, wiederholter Betrü-
gerehen, müßigen Umherlaufens, we-
gen grober Lügen und sonstigen unziem-
lichen Betragens vor Gericht, neben
dem Ersatze des Schadens und Bczah-.
lung seiner Arrest-Azungs= und 3 der
Untersuchungs-Kosten eine zweijäh=
rige Zuchthausstrafe und nachherige
Einsperrung in ein JZwangs-Arbeits-=
haus mindestens auf die Dauer von ei-
nem Jahr erkannt.
Am 10. Februar wurden verur-
theilt:
Nathan Wolf, von Korb, O.A. Ne-
ckarsulm, wegen Fälschung, gewerbs-
mäßigen Bettelns und Vagirens, mit
Rücksicht auf die wegen Collectirens
und Vagirens in Baiern bereits erstan-
dene Srrafe, neben der Verbindlichkeit
zu Bezahlung seiner Haft= und 2 der
Untersuchungs-Kosten zu viermonat=
licher Zuchthausstrafe in Heib ronn;
8. auf den Grund einer von dem Erimi-
nalamte Stuttgart geführten Unterfu-
chung: Jakob Schwarz, Wachsfabri-
kant von Nendingen, O.A. Tuttlingen,
wegen Theilnahme aneiner kleinen Unter-
schlagung, wegen Bettelns, und mehrjäh-
rigen Concubinats, neben Bezahlung
seiner Haft= und 2 der Untersuchungs-