Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

Kosten zu viermonatlicher Festungs- 
strafe; 
9. der bei dem O. A. Gericht Eßlingen in 
Untersuchung gekommene Johann Georg 
Spielmann, von Hochdorf, O. A. 
Gôppingen, wegen thätlicher, durch 
Führung mit Waffen erschwerrer Wider- 
setzlichkeit gegen Waldhüter und dadurch 
zu Schuld gebrachter Körper-Verlehung, 
ferner wegen wiederholten Wald-Erces- 
ses, neben der Verbindlichkeit zum Er- 
sahe der Heilungs-Kosten der Verlezten, 
so wie seiner Arrest= und sämtlicher 
Untersuchungs-Kosten zu sechsmonat- 
licher Festungsstrafe; 
10. der bei dem Criminalamte Stuttgart 
in Untersuchung gekommene Mezger- 
Lehrjunge Jakob Friedrich Buchtel, 
von Rohraker, O. A. Cannstadt, wegen 
fortgesetzter kleiner unter erschwerenden 
Umständen verübter Haus-Diebstähle, 
neben der Verbindlichkeit zum Ersaße 
des Gestohlenen und Bezahlung sämtli- 
cher Untersuchungs-Kosten zu viermo- 
natlicher Festungsstrafe; 
11. Marie Catharine Geisel, von Eßlin= 
gen, wegen theils versuchter, theils voll- 
brachter Diebstähle, welche den siebenten 
Diebstahl ausmachen, neben Zuscheidung 
ihrer Arrest-Azungs= und der Unter- 
suchungs = Kosten zu zweisähriger 
Zuchthausstrasfe mit Willkomm und 
nachheriger Einsperrung in ein Zwangs- 
Arbeitshaus, wenigstens auf ein Jahrz 
12. der bei dem O. A. Gericht Eßlingen 
in Untersuchung gekommene Bartholo-= 
mäus Kull, von Gaisburg, wegen 
zwar bleinen, aber im rechtlichen Sinne 
dritten und ausgezeichneten Diebstahls, 
neben Bezahlung sämtlicher Kosten zu 
siebenmonatlicher Zuchthausstrafe 
und nachheriger Einschließung in ein 
Zwangs-Arbeitshaus mindestens auf 
die Dauer von drei und einhalb Mo- 
naten. 
Am 14. Februar wurde: 
15. gegen den zu Heilbronn in Untersu- 
chung gekommenen Johannes Karle, 
von Willsbach, O. A. Weineberg, we- 
gen zweier qualificirter, im rechtlichen 
Sinne dritter Diebstähle und wegen 
zweimaligen gewaltsamen mit Beschä- 
digung verbundenen Ausbruchs aus dem 
Gefängniße, neben Verurtheilung zum 
Schadens-Ersaße und in seine Arrest- 
Azungs= und Untersuchungs--Kosten 
eine einjährige Festungsstrafe und 
nachherige Reklusion in ein Zwangs- 
Arbeitshaus wenigstens auf die Dauer 
von sechs Monaten; 
14. gegen Johann Georg Mößner, von 
Feuerbach, O.A. Stuttgart, wegen
	        
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