Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

Am 25. Februar wurden verur- 
theilt: 
19. a) Christine Schelle, von Marbach, 
wegen ehebrecherischer Blutschande mit 
seiner Stieftochter und wegen verübter 
Thätlichkeiten, neben Zuscheidung seiner 
Arrest-Azungs= und 3 der Unterfu- 
chungs, Kosten zu zwanzigmonatli- 
cher Zuchthausstrafe in Markgrönin= 
gen; 
b) Sophie Heinrike Schmid von da, wegen 
ehebrecherischer Blutschande mit ihrem 
Stiefvater, neben Zuscheidung von 1# 
der Untersuchungs-Kosten zu zehen- 
monatlicher Zuchthausstrafe in Lud- 
wigsburg; 
190— 
20. die bei dem O. A. Gerichte Ludivigs= 
burg. in Untersuchung gebommene Ca- 
tharine Margarethe Hausmann, von 
Oberboihingen, O.A. Rürtingen, we- 
gen in Genossenschaft verübten Dieb- 
stahls, wegen Ehebruchs und wieder- 
holten Vagirens, neben dem Ersaß des 
Schadens unter solidarischer Hastung 
und Vezahlung ihrer Arrest-Azungs-= 
und ½ der Untersuchungs-Kosien zu 
siebenmonatlicher Zuchthaussirafe, 
und nachheriger Einsperrung in ein 
Zwangs-Arbeitshaus mindestens auf 
vier Monate; 
21. auf den Grund der von dem Crimi- 
nalamte Stuttgart verhandelten Un- 
tersuchung gegen Johann Hemmin- 
ger, von Mettingen, und GConforten, 
Martin Brandsterter, von Glems, 
O. A. Urach, wegen großen im Com- 
plott und zur Nachtzeit in der Residenz 
mittelst Einbruchs verübten Diebstahls, 
ferner wegen wiederholten unbotmäßi- 
gen und injuridsen Benehmens gegen 
die Obrigkeit, endlich wegen ehebreche- 
rischen Umgangs mit Franziska Saͤt- 
tele, neben der Verbindlichkeit zum 
Ersatz des gestifteten Schadens in soli- 
dum mu seinen Genossen, und Bezah- 
lung seiner Arrest-Azungs, und #½/ der 
Untersuchungs-Kosten, so wie der Hälfte 
der früher auf die Untersuchung obigen 
Diebstahls verwendeten Kosten zu drei- 
jähriger Zuchthausstrafe in Gotteszell. 
Am 26. Februar wurder: 
22. gegen den bei dem O. A.Gerichte 
Reckarsulm in Untersuchung gekommenen 
Baden'schen Soldaten Martin Friedel, 
von Allfeld, wegen thätlicher Wider- 
sehlichkeit gegen einen Landjäger, neben 
Bezahlung seiner Arrest-Azungs= und 
der Untersuchungs-Kosten, eine drei 
und einhalbmonatliche Festungs- 
strafe erkannt. 
Am 28. Februar wurden: 
23. Philipp Landwehr, von Boufeld,
	        
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