Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

die eingelegte Berufung wegen Mangels 
an einer gegründeten Veschwerde von 
Amts wegen verworfen. (d. 7. Februar.) 
4. In der Ations= und Nichtigkeits-Klag- 
sache von dem O. A. Gericht Hall zwischen 
dem Hafner Heinrich Diem von da, Kl., 
Anten, Onten, und dem Wirth Oesterle, 
von Hessenthal, und Consorten, Vekl., 
Aten, Qaten, Entschädigung wegen Miß- 
bandlung betreffend, wurde vermöge 
Beschlusses vom 19. December, eröffnet 
den 16. Januar, die ergriffene Berufung 
gegen das untergerichtliche Erkenntniß 
wegen Versäumung der Nothfrist zu 
Einreichung der Beschwerdeschrift für 
verlassen erbklärt, die Nichtigkeitsklage 
aber als ungegründet verworfen, unter 
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6. 
Verurtheilung des Anten, Qnten in die 
Kosten. (d. 14. Februar.) 
Am 16. Februar wurde: 
5. in der Ationssache von dem O.A.Ge- 
richt Ellwangen zwischen Joseph Traub 
zu Erpfenthal, vormaligen Wirth zu 
Rosenberg, Bekl., Anten, und der K. 
Finanz-Kammer des Jaxt-Kreises, Kl., 
Atin, Umgelds-Nachforderung betref- 
fend, unter Aufhebung des am 0. Juli 
182: eröffneten untergerichtlichen Er- 
kenntnisses die Sache von der Gerichts- 
stelle weggewiesen, unter Vergleichung 
der Kosten; 
In der Nichtigkeits-Klagsache von dem 
O. A.Gericht Hall zwischen dem Bäcker- 
meister Schwarz daselbst, Bekl., Onten, 
und dem Güterpfleger der Gantmasse 
des verstorbenen Juden Haium Löot zu 
Unter-Limpurg, Herausgabe von Faust- 
pfändern betreffend, wurde vermöge 
Beschlusses vom 15. December, insin, den 
2. Januar, die angebrachte Nichtigkeits- 
Klage unter Verurtheilung des Onten 
in die Kosten dieser Instanz von Amts 
wegen als unstatthaft verworfen. (d. 
21. Februar.) 
7. In der Ationssache von dem O. A. Ge- 
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richte Künzelsau zwischen Engelbert 
Stahl, von Bieringen, Bekl., Anten, 
und dem Juden Löser Simon, von Erns- 
bach, Kl., Aten, eine Abrechnungs- 
Schuld betreffend, wurde vermöge Be- 
schlusses vom 20. December, eröffnet 
den 8. und à2u. Januar, die von dem 
Anten ergriffene Berufung wegen ver- 
säumter Nothfrist zu Einreichung der 
Beschwerdeschrift für verlassen erklärt. 
(d. 25. Februar.) · 
8. In der Ationssache von dem O. A. Ge- 
richt Ellwangen zwischen der Wittwe 
Franziska Truckenmuͤller, von Jaxtzell, 
Bekl., Antin, und der Wittwe Catha- 
rine Funk daselbst, Kl., Atin, Heirath- 
gutsforderung betreffend, wurde das
	        
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