Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

rg 
B.) Des Departements der Finanzen: 
Des Steuer-Collegium. 
Die Vertheilung der dirckten Steuer für das Etats-Juhr 188 betresfend. 
Zu Vollziehung des Gesetzes vom 26. 
December v. J., die Umlage der Staats- 
steuer auf das Eratsjahr 71623 betreffend, 
ist die angeschlossene Repartition verfaßt 
worden, in deren Gemäßheit es an der 
für das Jahr 1624 vorläufsig bestimmten 
Steuer von 2,500, ooo fl. 
über die unterm 17.Oktober v. J. umgelegte 
Summe im Betrag von 368,09o fl. zokr. 
noch insbesondere betrifft: 
die Gebäude 278,009 fl. 40 kr. 
die Gewerbe 208, 506 fl. Jo kr. 
das Grund-Eigenthum 1,079, 201 fl. 20 kr. 
vie Gefaͤlle .66,192 fl. — kr. 
x, 6õ1, 9og fl. a40 kr. 
Die Koͤnigl. Oberaͤmter werden nun an- 
gewiesen, die Austheilung des Jahrs-Be- 
trags der einzelnen Steuer-Zweige auf 
die Orte und Guts-Herrschaften nach der 
Grundlage des neuen provisorischen Cata- 
sters, und die Unter-Austheilung auf die 
einzelnen Contribuenten nach den — deß- 
halb vorliegenden Bestimmungen alsbaid 
vornehmen, und daran die abschlägliche 
Umlage vom 1). Oktober v. J. abziehen. 
zulassen, sofort die unmangelhafte Vorkehr 
zu treffen, daß der Einzug und die Ablie- 
ferung in den festgesehten monatlichen. 
Fristen zuverläßig erfolge. 
Stuttgart am. 15. Januar 1824. 
Süsbind.. 
Vertheilung 
der direkten Staars-Steuer auf die Oberämter des Königreichs, 
die Königl. Hos-Domainen-Kammer und die Renten-Beositzer. 
Die Steuer beträgt, einschließlich rao, oo fl. übernommener Amts-Corporations= 
Lasten 
Hievon kommen 
a) auf Grund-Ertrag 
und- 
5) Gesäale 
r. auf Gebäude 
#zu. auf Gewerbe 
tel auf Grund-Ertrag und Gefälle, und zwur 
2,500, o00 fl. 
.1,666,496 fl. 
102, 335 fl. 
  
— — 1,770, 833 fl. 
. 416, 667 fl. 
. 522,500 fl. 
2,500 coo fl. 
 
	        
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