rg
B.) Des Departements der Finanzen:
Des Steuer-Collegium.
Die Vertheilung der dirckten Steuer für das Etats-Juhr 188 betresfend.
Zu Vollziehung des Gesetzes vom 26.
December v. J., die Umlage der Staats-
steuer auf das Eratsjahr 71623 betreffend,
ist die angeschlossene Repartition verfaßt
worden, in deren Gemäßheit es an der
für das Jahr 1624 vorläufsig bestimmten
Steuer von 2,500, ooo fl.
über die unterm 17.Oktober v. J. umgelegte
Summe im Betrag von 368,09o fl. zokr.
noch insbesondere betrifft:
die Gebäude 278,009 fl. 40 kr.
die Gewerbe 208, 506 fl. Jo kr.
das Grund-Eigenthum 1,079, 201 fl. 20 kr.
vie Gefaͤlle .66,192 fl. — kr.
x, 6õ1, 9og fl. a40 kr.
Die Koͤnigl. Oberaͤmter werden nun an-
gewiesen, die Austheilung des Jahrs-Be-
trags der einzelnen Steuer-Zweige auf
die Orte und Guts-Herrschaften nach der
Grundlage des neuen provisorischen Cata-
sters, und die Unter-Austheilung auf die
einzelnen Contribuenten nach den — deß-
halb vorliegenden Bestimmungen alsbaid
vornehmen, und daran die abschlägliche
Umlage vom 1). Oktober v. J. abziehen.
zulassen, sofort die unmangelhafte Vorkehr
zu treffen, daß der Einzug und die Ablie-
ferung in den festgesehten monatlichen.
Fristen zuverläßig erfolge.
Stuttgart am. 15. Januar 1824.
Süsbind..
Vertheilung
der direkten Staars-Steuer auf die Oberämter des Königreichs,
die Königl. Hos-Domainen-Kammer und die Renten-Beositzer.
Die Steuer beträgt, einschließlich rao, oo fl. übernommener Amts-Corporations=
Lasten
Hievon kommen
a) auf Grund-Ertrag
und-
5) Gesäale
r. auf Gebäude
#zu. auf Gewerbe
tel auf Grund-Ertrag und Gefälle, und zwur
2,500, o00 fl.
.1,666,496 fl.
102, 335 fl.
— — 1,770, 833 fl.
. 416, 667 fl.
. 522,500 fl.
2,500 coo fl.