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mungen gemäs, welche, mit alleiniger
Ausnahme der Apotheker-Salze,
jeden Salzhandel der Pridaten verbieten,
Niemand zu dem Verkaufe
von Viehsalz, Dungsalz, Salzstein,
Pfannenschiefer und dergl. befugt.
Es sind daher andere Verläufer von
den Obermtern zur Untersuchung zu zierhen,
und wenn hiedurch die Einschwärzung
des Salzes aus dem Auslande nicht zu
erheben, und somit die auf die Salz-Einschwärzung
festgesehte Strafe nicht zu erkennen
ist, dieselbe mit einer angemessenen
Polizeistrafe zu belegen.
Stuttgart den 6. März 1821.
Herda.
Dienst-Erledigungen:
Durch die Ernennung des Oberamts-Gerichts-Verwesers
Rhodius zu Künzelsau
zum Oberamts-Richter in Waldsee
ist die Oberamts-Richterstelle zu Künzelsan
in Erledigung gekommen. — Die Bewerber
um diese Stelle, mit welcher die Besoldung
erster Elasse verbunden ist, haben:
sich innerhalb vierzehn Tage bei dem K.
Gerichtshof in Ellwangen zu melden.
Durch Beförderung des Revierförsters
Geper zu Gschwend, Lorcher Forsts, ist
diese in der zweiten Classe stehende Revierförstersstelle
in Erledigung gekommen.
Durch die Pensionirung des Revierfoͤrsters
Voͤtter ist das Revier Irrmannsweiler
zweiter Classe A., Forstamts Heidenheim,
erledigt worden.
Den 28. d. M. ist der Ober-Lieutenant
Pfau, des sechsten Infanterie-Regiments,
gestorben.