Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

2.) Dieser Bericht muß enthalten: 
a) den Betrag der im letzten Jahre 
aa) mit Erfolg 
bb) erfolglos 
nebst Eroͤrterung der Ursachen, falls 
derselbe eine auffallende Abweichung 
von dem anderer Jahrgänge darbieten 
sollte; 
b) die Summe der seit dem 1. Januar 
1817 gebornen Kinder, weolche ein 
Alter von drei Jahren und darüber 
haben, und noch nicht vorschriftmäßig 
geimpft worden sind, nebst Angabe der 
Ursachen der unterlassenen Impfung; 
e) die Zahl der im Oberamts-Bezirke 
befindlichen legirimirten Impfärzte; 
d) die Anzeige von dem etwaigen Er- 
scheinen der Pocken unter den Kühen, 
oder von der Impfung einer Kuh mit 
Schutz-Pocken-Lymphe, nebst dem da- 
von gemachten Gebrauche; 
e.) die gemachten merkwürdigern Beob- 
achtungen über die Entwicklung der 
Schußtz-Pocken-Krankheit und über die 
Wirkungen ihrer Complikation mit 
andern Krankheiten; 
s) die bei den öffentlichen Impfungen 
und bei der Fuͤhrung der Impfbuͤcher 
ette bemerkten Mißbräuche; 
den allenfallsigen Ausbruch von Men- 
schen = Pocken unter Hinweisung auf 
— Geimpften, 
die deshalb erstatteten besondern Be- 
richte; 
h) etwaige Vorschläge zu einfacherem, 
minder kostspieligem und geordneterem 
Betrieb des Impfgeschäfts. 
5.) Die Materialien zu vorerwähntem Be- 
richte haben die Oberamts-Aerzte theils 
aus ihren eigenen Wahrnehmungen, 
theils aus den Impfbüchern, die sie bei 
Gelegenheit ihrer Amtsreisen einzusehen 
verpflichtet, und woraus ihnen alljähr- 
lich Auszüge von den Oberämtern mit- 
zutheilen sind, theils endlich aus den 
Registern und Nachrichten derjenigen 
Impfärzte, welche im Laufe des Jahrs 
innerhalb des Oberumts-Bezirks Im- 
pfungen vorgenommen haben, zu schs- 
pfen. 
4.) Zu dem Ende haben alle Impfärzte 
sortlaufende Register über ihre Schun- 
Pocken = Impfungen und zwar nach 
Oberamts-Bezirken zu führen. In den- 
selben sind 
a) Wohnort 
b) Vor= und Zunamen [der Geimpften, 
o) Alter 
d) Tag der Impfung und ihrer allen- 
fallsigen Wiederholung, 
e) Tag der Nachyvisitation, 
s) Erfolg, 
6) während der Krankheit oder in Folge
	        
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