derselben etwa vorgekommene abwei-
chende und auffallende Erscheinungen
zu bemerken. Von der richtigen Füh-
rung dieser Register ist sich bei der
Medicinal= Visitation zu überzeugen.
5.) Aus gedachten Registern hat jeder
Impfarzt unaufgefordert am Schlusse
des Verwaltungs-Jahrs dem betreffen-
den Oberamts-Arzte einen summarischen
Auszug über die in dem Bezirke desselben
vorgenommenen Impfungen, woraus
a) die Zahl der im verflossenen Jahr
aa) mit Erfolg
bb) erfolglos
1) die besonderen Erscheinungen, die bei
denselben vorgekommen seyn sollten,
ersehen werden können, unter weiterer
Beifügung dessen, was ihm über ur-
sprüngliche oder durch Impfung bewirkte
Pocken an Kühen, desgleichen über aus-
gebrochene Menschen-Pocken bekannt
geworden, zu übersenden.
Geimpften,
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Es bleibt jedoch den Oberamts- Aerzten
unbenommen, so oft sie es für nöthig
erachten, die Uebersendung der Original=
Register zur Einsicht zu verlangen, auch
senstige Nachrichten über die vorgenom-
menen Impfungen von den einzelnen
Impfärzten einzuzichen.
) Die K. Oberämter sind dafür verant-
wortlich, daß die Berichte der Ober-
amtsärzte über die Schutz= Pecken-
Impfung alljährlich vor dem 1. August
bei der vorgesetzten Kreis-Regierung
einkommen; die Kreis-Regierungen
aber haben dafür beforgt zu seyn, daß
solche vollständig eingezogen und, mit
den Bemerkungen des Kreis-Medicinal-
raths versehen, noch vor dem r. Septen-
ber dem K. Medicinal-Collegium mit-
getheilt werden.
6.
Stuttgart den 5. April 1823.
Schmidlin.
Des evangelischen Consistorium.
Schullehrer-Confercnz-Direktoren in der Didcese Balingen betreffend.
Der Pfarrer Daniel zu Dürrwangeniist
von der Schul-Conferenz. Direktors-Stelle
im ersten Bezirk der Balinger Diöcese auf
sein Ansuchen, unter Bezeugung der Zu-
friedenheit mit seiner zweckmäßigen Leitung
derselben und seinem bei diesem Geschäft
erprobten Eifer, enthoben, und an seine
Stelle der Diakonus Hofmann zu Ba-
lingen damit beauftragt worden.
Stuttgart den 19. März 1324.
Wachter.