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und die der dritten Abtheilung
Dienstags den 13. Mai d. J.
zu Stuttgart sich einzusinden und bezie-
hungsweise an den bezeichneten Tagen sith
(Nachmittags zwischen 3 und 5 Ullr auf
der Kanzlei des Ober-Tribunals zu mel-
den, um daselbst die weitere Anweisung
zu erhalten.
Die zu der bevorstehenden Prüfung zwar
ebenfalls zugelassenen, hievor aber nicht
genannten Referendäre, welche ihre Probe-=
Arbeiten binnen der anberaumten Frist
nicht eingereicht haben, werden hiemit,
dem angedrohten Präjudiz gemäáß, von
dieser Semester-Prüfung ausgeschlossen
und auf die nächste verwiesen.
Stuttgart den 14. April 2824.
Maucler.
b) Bekanntmachung, die bevorstehende Prüfung der Rechts-Candidaten betreffend.
Diejenigen Rechts-Candidaten, welche
zu der, nach Arl. I. der Dienst-Prüfungs-
Instruction für das K. Ober-Tribunal
vom So. November 1820 (Staats= und
Regierungs-Blatt S. 625) im Monat
Juni d. J. Statt findenden ersten Dienst-
Prüfung (Prüfung der Rechts-Can-
didaten) zugelassen zu werden wünschen,
werden in Gemäßheit der Anordnung des
so eben erwähnten Artikels hiemit aufge-
fordert, ihre diesfälligen Gesuche, welche
genau nach den hierüber bestehenden Vor-
schriften eingerichtet seyn müssen, bis zum
15. Mai d. J. bei der umerzeichneten
Stelle um so gewisser einzureichen, als im
Falle der Nichteinhaltung dieses Termins
der Nachtheil des Ausschlusses von dieser
Semester-Prüfung für die Saumigen
unfehlbar eintreten würde.
Stuttgart den 15. April 18:4.
Maucler.
vB.) Des Departements des Innern:
Des Ministerium des Innern.
Ertheilung von Privilegien gegen den Nachdruck.
Seine Königliche Majestät haben
vermöge höchster Entschließung vom 4. d. M.
dem Buchhändler Sauerländer in Agrau
ein Privilegium gegen den Nachdruck der
in seinem Verlage erscheinenden zweiten
Ausgabe der Schweizerlands-Geschichte