B.) Bewilligung zu Annahme eines fremden Ordens.
Seine Koͤnigliche Majestaͤt haben
vermoͤge hoͤchster Entschließung vom 15.
.d. M. dem Major von Baumbach, im
K. General-Quartiermeister-Stab, die nach-
gesuchte Erlaubniß ertheilt, das ihm von
dem Großherzog von Hessen verliehene
Commandeur-Kreuz des Großherzoglichen
Haus= und Verdienst-Ordens annehmen
und tragen zu dürfen.
C.) Dienst-Nachrichten.
Seine Königliche Majestät haben
durch höchste Entschließung vom 2o. d. M.
dem unter dem 4. d. M. zum Oekonomie-=
Rath ernannten Buchhalter Pabst zu
Hohenheim in der ihm zu gleicher Zeit be-
willigten Eigenschaft als wirblicher Staats-
diener den Rang der in der siebenten
Stufe der Rang-Ordnung vom 138. Okto-
ber 1821 aufgeführten Staatsdiener gnd-
digst verliehen.
Sodann haben Höchstdieselben ver-
mööge höchster Entschließung vom 2o. d. M.
die erledigte Sekretärs-Stelle bei der Re-
gierung des Donau-Kreises dem bisherigen
Regierungs-Revisor Ruthardt zu Ell-
wangen, und
die erledigte evangelische Pfarrei Mös-
singen, Didcese Tübingen, dem Pfarrer
Fleischmann in Hagelloch, im Deka-
natsbezirk Herrenberg, gnädigst übertra-
gen.
Unterm 15. d. M. wurden die Unter-
lieutenants v. Schilling, im dritten, und
v. Brandenstein, Schübßen-Offizier im
ersten Infanterie-Regiment, zu Oberlieu-
tenants befördert, und
der Oberlieutenant v. Baumann, vom
vierten Infanterie-Regiment, zu den Gar-
nisons-Compagnien verseht; sodann
die Zöglinge vierter Klasse der Offiziers=
Bildungs-Anstalt: Unterlieutenants, Lin-
dauer, der Artillerie zugetheilt, v. Rei-
zenstein und v. Eyb, beim sechsten,
v. Schraishuon, beim siebenren, und
Wilhelm v. Hügel, beim vierten Infan-
terie-Regiment eingetheilt, wogegen
die Zöglinge dritter Klasse dieser Anstalt,
die Oberfeldwebel v. Baur, v. Walter,
Heinzmann, v. Alberti und der Ober-
wachtmeister Arpeau de Gallatin in die
vierte Klasse vorrücken, und zu Unterlieu-
tenants ernannt sind.