Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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Unterm 19. d. M. wurde der Offiziers= 
Zögling, Wachtmeister Stumpe, des 
zweiten Reiter-Regiments, zum Unterlieu- 
tenant ernannt und dem ersien Reiter- 
Regiment zugetheilt. 
Den :2. d. M. wurde der Präsen- 
tation des seitherigen Präzeptors an der 
II. Verfügungen der 
lateinischen Lehr-Anstalt zu Oehringen, 
NI. Mögling, zum Rektor an dieser An- 
stalt, und 
des bisherigen Präzeptorats-Verwesers 
Hahn zum Pröezeptor der dritten Klasse an 
derselben Anstalt die Bestätigung ertheilt. 
Departements. 
A.) Des Justiz-Departements: 
Des Justiz-Ministerium. 
Bekanntmachung des Verzeichnisses der Notarien. 
Durch die Verfügung vom 18. Mai 1818 
(Reg. Blatt S. 3z29) sind diejenigen, 
welche die Funktionen eines Notars ferner 
auszuüben beabsichtigten, aufgerufen wor- 
den, dem K. Justiz-Ministerium hievon 
Anzeige zu erstatten. 
Nachdem der hiezu anberaumte Termin 
längst abgelaufen ist, wird nunmehr das 
Verzeichniß der zur Praxis berechtigten 
Notarien zu öffentlicher Kenntniß gebracht 
und dabei bemerbt, daß es in Hinsicht 
guf die Befugnisse derselben bis zu deffni- 
tiver Organisation des Gerichts-Notariats 
bei der Notariats-Ordnung vom 25. Okto- 
ber 1808 (Reg. Blatt S. 561 ff.) sein Be- 
wenden habe. 
Jede Veraͤnderung des Aufenthalts- 
Orts, der persoͤnlichen und amtlichen Ver- 
haͤltnisse der Notarien haben beziehungs- 
weise die letzteren selbst und die Oberamts- 
gerichte dem K. Justiz-Ministerium zur 
Anzeige zu bringen. 
Stuttgart den :7. April 1824. 
Maucler.
	        
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