ner seiner koͤrperlichen Beschaffenheit
angemessenen drei und einhalbmo-
natlichen Festungsstrafe verurtheilt.
Den 23. März wurde:
. in der Rekurssache des suspendirten
Amtmanns und Amtschreibers Christ-
lieb, von Munderkingen, O. A. Ehin-
gen, das von dem Gerichtshofe zu Ulm
unterm 14. April 1823 wider ihn gefällte
(S. 40 des Reg. Blatts enthaltene)
Erkenntniß abgeändert, Rekurrent so-
fert wegen Urbunden-Fälschungen und
mehrfacher Nachläßigbeiten, Unordnun-
gen und Eigenmächtigkeiten in seiner
Amtsführung, neben Entlassung von
seiner Stelle als Amtmann und Amt-
schreiber zu viermonatlichem Fe-
stungs-Arrest verurtheilt, auch zum
Ersatz eines angemessenen Theiles der
Untersuchungs-, so wie der in zweiter
Instanz erwachsenen Kosten für schuldig
erklärt.
Den 30. März wurde:
. in der Rekurssache des Philipp Fi-
Civil-Senat.
II.
Den 2. März wurde:
. in der Ationssache von dem Gerichtshofe
zu Eßlingen zwischen dem Staats-Rath
und Archiv= Direbtor v. Kauffmann zu
Stuttgart, Kl., Anten, und seiner Gat-
245.
r.
scher, von Stetten, O.A. Cannfstakt,
das von dem Gerichtshose zu Eßlingen
unterm 3. Februar d. J. wegen Verwun-
dung und anderer Vergeheg wider ihn
gefällte (Reg. Bl. S. 185 Mngerückte
Erkenntniß im Wesentlichen bestätigt,
jedoch wegen der ärztlich beurkundeten
körperlichen Untüchtigkeit des Rekurren-
ten zu Erstehung einer Festungsstrafe,
dieselbe in eine vier und einhalbmo-
natliche Zuchthausstrafe verwandelt,
übrigens Rekurrent auch in die Kosten
zweiter Instanz verfällt;
in der Rekurssache der Marie Regine
Reichmanu, von Göxpingen, und
der Margarethe Gauß, von Faurndau,
das von dem Gerichtshofe zu Ulm we-
gen wiederholter Landstreicherei unterm
25. Februar d. J. wider sie gefällte
(S. :10 des Reg. Blatts eingerückte)
Erkbenntniß unter Verfällung der Re-
kurrentinnen in die Kosten zweiter In-
stanz bestärigt.
tin, Charlotte, geb. Storr, Bekl., Atin,
die Ansprüche des Kl. auf Verwaltung
des von der Bekl. ererbten väterlichen
Vermögens und auf Gemeinschaft der
Nußzungen desselben betreffend, das den.