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falls zu sechsmonatlicher Festungs-
strafe verurtheilt, das Erkenntniß
uͤber den Kosten-Punkt aber noch
ausgesetzt.
Am 15. März wurde:
gegen Michael Löffler, von Aidlin=
gen, O. A. Böblingen, wegen mit thät--
licher Mißhandlung verbundener Wider-
setlichkeit gegen einen Waldschüßen und
wegen wiederholten Holz--Ercesses, neben
der Verbindlichkeit zum Ersahe der Kur-
und sämtlicher Untersuchungs-Kosten
eine drei und einhalbmonatliche
Festungsstrafe;
10. gegen den bei dem Criminal-Amte
Stuttgart in Untersuchung gekommenen
Weingärtner Friedrich Bertsch, von
Bothnang, O. A. Stuttgart, wegen klei-
nen, aber wiederholten und ausgezeich-
neten Diebstahls, sodann wegen frecher
Lügen, Läugnens und ungebührlichen
Betragens vor Gericht, neben der Ver-
bindlichkeit zu Bezahlung seiner Arrest-
Azungs= und der Untersuchungs-Kosten
eine sechsmonatliche Festungsstrafe,
und nachherige Einsperrung in ein
Zwangs-Arbeitshaus, mindestens auf
die Dauer von drei Monaten;
11. gegen den Schaafknecht Wilhelm Frie-
drich Mehrer, von Schwaigern, O. A.
Brackenheim, wegen Entweichung aus
der polizeilichen Aufsicht und wegen wie-
derholten Vagirens, neben Bezahlung
seiner Arrest= Azungs= und der Unter-
suchungs-Kosten eine viermonatliche
Zwangs= Arbeitshausstrafe erkannt.
Am 1½. März wurden verur-
theilt:
1:. die ledige Friederike Beutel, von
Stuttgart „ wegen wiederholter Betrü-
gereien, neben Bezahlung ihrer Arrest-
Azungs= und der Untersuchungs-Kosten
zu siebenmononatlicher Juchthaus-
strafe und nachheriger Rekluston in ein
Zwangs-Arbeitshaus, mindestens auf
die Dauer von drei Monaten;
15. der bei dem O.A. Gerichte Reckarsulm
in Untersuchung gebkommene Festungs-
Sträfling Franz Wenzler, von Frito
lingen, O. A. Spaichingen, wegen thät-
licher, mit Mißhandlung verbundener
Widerseßlichkeit gegen seine Wache, ge-
gen Landjäger, und andere Personen,
und wegen sonstigen höchst ungebührli-
chen und injuridsen Betragens, neben
Bezahlung sämtlicher Untersuchunge-
Kosten zu einer körperlichen Züchtigung
von fünfzig Stockstreichen, so wie
zu einer, nach Erstehung der ihm wegen
anderer Verbrechen im August 181) zu-
erkannten Festungsstrafe anzutretenden