Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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6. Jakob Friedrich Grieb, Schuster zu 
Christoph Hahn, Chirurgus zu Korn- 
westheim, O. A. Ludwigsburg, Kl., von 
Christiane Wilhelmine, geb. Schuͤzle 
aus Markgröningen, Bekl., wegen ver- 
muthlichen Ehebruchs, unter Verurthei- 
lung der lebteren in die Kosten; 
Sindelsingen, O. A. Böblingen, Kl., 
von Christiane, geb. Pflüger, Bekl., 
wegen beharrlicher Weigerung der Let- 
tern in Fortsetzung der Che, unter 
Vergleichung der Kosten des Processes. 
II. Gerichtshof für den Schwarzwald-Kreis. 
1. Eriminal = Senat. 
. Den 4. Maͤrz wurde der Waldmeister, 
Stadtrath und O. A. Gerichts-Beisitzer 
Johann Georg Graf, von Nagold, 
wegen eigenmaͤchtigen Ausleihens von 
Amtsgeldern und dadurch geschehener 
Verletzung seiner beschworenen Amts- 
Pflichten, von seinen Aemtern entlas- 
sen und zu Bezahlung der Untersu- 
chungs-Kosten verurtheilt.. 
. An demselben Tage wurde Johanm 
Gottlieb Schäfer, von Nürtingen, 
wegen grober Verbal-Injurien, Miß- 
handlung und Körper-Verlehung seiner 
Stiefmutter, so wie wegen thätlicher# 
Mißhandlung seiner Schwester zu sie- 
benmonatlicher Festungs-Arbeits- 
strafe und fünf und zwanzig Stock- 
streichen, so wie zum Schadens-Ersaß 
und zu Bezahlung seiner Haft= und: 
Untersuchungs-Kosten verurtheilt. 
Den 6. März wurde Ludwig W brner, 
von Würtingen, O. A. Urach, auf den. 
Grund der von dem O.A. Gerichte Tä- 
bingen geführten Untersuchung, wegen 
wiederholten Vagirens und wiederholter 
gewerbsmäßig verübter Betrügereien zu 
siebenmonatlicher Zuchthausstrafe 
in Markgröningen und nachheriger 
Reklusion in ein Zwangs-Arbeitshaus 
auf die Dauer von vier Monaten, 
so wie zum Schadens-Ersaß und zu 
Bezahlung seiner Haft= und Untersu- 
chungs-Kosten verurtheilt.. 
44. Den 11. März wurde Johann Georg 
Kirn, von Walddorf, O. A. Nagold, 
auf den Grund der von dem O.A.Ge- 
richte Calw geführten Untersuchung, 
wegen wiederholten Diebstahls, Vagi- 
rens und Bettelns, neben der Verbind- 
lichkeit zum Schadens-Ersaß und zu 
Bezahlung seiner Haft= und Unterfu- 
chungs-Kosten, zu zehenmonatlicher 
Zuchthausstrafe in Markgröningen mit 
derbem Willkomm, auch nachheriger 
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