lung der Kurkosten verurtheilt; unter
einstweiliger Aussesung des weiteren
Kosienpunkts.
Den 26. März wurden verurtheilt:
1. Johann Georg Schilling, von Al-
pirspach, O. A. Oberndorf, wegen lebens-
gefährlicher, nehrfach erschwerten Kör-
per-Verlehung dreier Personen, auch
kurz zuvor verübter strafbaren Gewalt-
thätigkeit, mit Rücksicht auf eine wegen
ähnlichen Vergehens bereits erstandene
Strase, zu sechsmonatlicher
Zuchthausstrafe in Markgröningen mit
derbem Willkomm und nachheriger
Einschliefung iv das Zwangs-Arbeits-
haus zu Rottenburg, wenigstens auf
die Dauer von drei Monaten, so wie
zum Ersaß sämtlicher Kur-, Verhaft-
und Untersuchungs-Kosten;
12. Johann Hegi, von Reggbyl im Can-
ton Bern, auf den Grund der von dem
O. A. Gerichte Reutlingen gefuͤhrten Un-
tersuchung, wegen mitielst Faͤlschungen
fortgeseht versuchter großer Betrügereien,
wegen unbefugten Geld-Einzugs für
seinen Bater und der Verwendung der
eingezogenen Gelder in seinen Privat-
Nußen, so wie wegen leichtsinnigen
Schuldenmachens zu viermonatlicher
Festungs-Arbeitsstrafe, zu Bezahlung
seiner Haft= und Untersuchungs-Kosien
und zum Schadens-Ersaß.
15. An demsekben Tage wurde der un-
term 2. Mai 182-: zu ein und einhalb-
jähriger Zuchthausstrafe in Gotteszell
verurtheilte Johann Georg Bertrand,
von Wellendingen, O. A. Rottweil, auf
den Grund der von dem O.A. Gerichte
Spaichingen gefährten Untersuchung,
wegen Ausbruchs aus dem Gefängniß,
Concubinats, wiererholten Vagirens
und Gebrauchs falscher Urkunden, neben
Verurtheilung in den Ersaß des bei
seinem Ausbruche gestisteten Schadens,
und Bezahlung seiner Transport-Ver-
haft= und Untersuchungs-Kosten, zu
einem Zusaße von sechsmonatlicher
Zuchthausstrafe und nachheriger Ein-
sperrung in das Zwangs-Arbeitshaus
5#1 Rottenburg auf weitere drei Mo-
nate verurtheilt.
14. Den 27. März wurdeurt
a)der Stiftungs-Pfleger und vormalige
Gemeinde-Pfkeger Bernhard Schädle,
von Geißlingen, O. A. Balingen, wegen
unerlaubter Nebenrechnungen, verbo-
tener Geschenkreichungen an Forstbe-
diente und anderer Dienst-Verfehlun-
gen, neben Entlassung von seinem
Amte zu der Geldbuße eines großen