Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

Frevels, so wie zum Schadens-Ersaß 
und zu Bezahlung von ½ der Unter- 
suchungs-Kosten; 
b) der Schultheiß Joseph Knaisch da- 
selbst, wegen gegebener Einwilligung 
zu verbotenen Nebenrechnungen und 
Geschenkreichungen, so wie wegen an- 
derer Eigenmächtigkeiten und Dienst- 
Nachläßigkeiten, neben Entlassung 
von seinem Amte zu der Geldbuße 
von drei kleinen Freveln, so wie 
zum Schadens-Ersaßtz und zu Bezab- 
lung von ## der Untersuchungs-Kosten 
verurtheilt. 
15. Den 29. März wurde Johann Resch, 
von Vollmaringen, O.A. Horb, wegen 
mehrerer gewerbsmäßig, zum Theil 
unter erschwerenden Umständen verüb- 
ten wiederholten Diebstähle zu vier- 
monatlicher Juchthausstrafe in Mark- 
gröningen nebst Willkomm, so wie 
zum Schadens-Ersah und zu Bezah- 
lung seiner Haft= und sämtlicher Unter- 
suchungs= Kosten verurtheilt. 
Revisions-Erkenntniß. 
16. In der von Amts wegen zur Revision 
vorgelegten Untersuchung gegen den 
Kameral-Verwalter Gottlieb Ferdinand 
Oetinger zu Rothenmünster, O.A. 
Rottweil, wurde von dem Criminal= 
Senate des K. Ober-Tribunals unterm 
7. Februar 1824 der Angeschuldigte hin- 
sichtlich des Verdachts einer Geschenk- 
Annahme in Bezug auf eine Parthie= 
Sache von der Instanz entbunden, und 
wegen grober Verschuldungen, welche 
ihm besonders in Beziehung auf ver- 
schiedene, durch seine Gehülfen veran- 
laßte ungegründete Diäten= und Reise- 
kosten-Anrechnungen zur Last fallen, so 
wie wegen eigenmächtiger und höchst 
nachläßiger Amtsführung überhaupt, 
neben der Verbindlichkeit zum Schadens- 
Ersaß und zu Bezahlung der Untersu- 
chungs-Kosten, zur Zurücksehung 
auf ein um eine Stufe niedrigeres, 
nicht selbstständiges Amt ohne Ersatz 
der Umzugs-Kosten verurtheilt. 
z. Civil-Senat. 
1. Den 4. März wurde der von Michael 
Traub in Egenhausen ergriffene Rekurs 
gegen das wider ihn von dem O. A.Ge- 
richte Nagold ausgesprochene Gant-Er-
	        
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