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eine viermonatliche Zwangsarbeits-
hausstrafe erbannt, und zugleich die Stel-
lung der Inculpatin unter sirenge orts-
polizeiliche Aussicht nach erstandener
Strafe angeordnet.
An demselben Tage ist:
. der Schultheiß und Unter-Acciser, Jo-
hannes Schieferle, von Kerkingen,
O.A. Neresheim, wegen des in leßterer
Eigenschaft durch Kassen-Eingriff ge-
sehten Restes, neben Kassation von seinen,
Aemtern und Unfähigkeits-Erklärung.
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zu Bekleidung eines böffentlichen Amtes,
und neben der Verbindlichkeit zu Bezah-
lung sämtlicher Untersuchungs-Kosten,
zu einer zweimonatlichen Zuchthaus-
strafe verurtheilt worden.
Den 6. März wurder
. in der vor dem O.A. Gerichte Welzheim:
verhandelten Untersuchung:
)gegen Johann Hopfenziz, von
Wolfsbühl, K. Baiern'schen Landge-
richts Nördlingen, wegen Vagirens.
und Bettelns, so wie wegen versuchten.
Diebstahls und Mißhandlung des ihn:
verfolgenden Damnistcaten, eine acht-
monatliche Zuchthausstrafe mit Ab-
schied;
b) gegen Johann Georg Hopfenziz,
von Fremdingen, K. Baiern'schen Herr-
schaftogerichts Oettingen , wegen glei-
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□P
cher Vergehen, eine fünfmonatliche
Zuchthausstrafe mit Abschied, je
unter Verurtheilung in die Hälfte der
Arrest-Azungs= und Untersuchungs-
Kosten ausgesprochen, auch gegen beide
Inculpaten nach erstandener Strafe
die Ausweifung aus dem Königreiche
unter Androhung empfindlicher Strafe
im Wieder-Betretungsfall verordnet;
ferner wurde:
gegen Johann Chrisioph Ruk, von Nie-
dernhall, O. A. Künzelsau, wegen Bruchs
eines eidlichen Angelöbnisses, neben Zu-
scheidung der neuerlichen Arrest= und Un-
tersuchungs-Kosten, eine vier3zehntd-=
gige Festungsstrafe, als Zusaß zu der
unter dem 30. August v. J. wegen wie-
derholten Concubinats 2c. gegen ihn aus-
gesprochenen. sechsmonatlichen Festungs-
strafe und nachherigen dreimonatlichen
Reklusion in einem Zwangs= Arbeits-
haus, erkannt.
Unter dem . 7. Februar und
6. März sind:
. auf den Grund der von dem O.A.Ge-
richt Aalen gegen Johann Pattermann,
von Pfannenstiel, und dessen Diebs-
genossen geführten Untersuchung, wegen
Verkehrs mit einer Diebsbande durch
Beherbergung derselben, dann wegen
theils intellektueller Urheberschaft, hheils