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Joseph Dreher, von Riedlingen, we-
gen wiederholten Ehebruchs, neben dem
Kosten-Ersahe zu viermonatlicher
Festungsstrase verurtheilt.
Den 3. März wurde:
Johannes Lumpp, von Ohmden, O. A.
Kirchheim, wegen wiederholter Dieb-
stähle, worunter ein Felddiebstahl be-
griffen ist, neben dem Schadens-Ersatz
zu halbstündiger Ausstellung auf
der Schandbühne mit dem aufgehefteten
Zettel „Felddieb“, sodann zueiner neun-
monatlichen Zuchthausstrafe in Mark-
gröningen und nachheriger Einsperrung
im Zwangs-Arbeitshaus zu Ulm bis zu
erprobter Besserung, wenigstens aber
auf die Dauer von sechs Monaten
verurtheilt, und rücksichtlich der Kosten
das Angemessene gegen ihn verfügt.
Den 8. März wurde:
u. Margarethe Lämle, von Laupheim,
O. A. Wiblingen, wegen zwar kleinen
einfachen und ersetzten, aber im recht-
lichen Sinne vierten Diebstahls und we-
gen Bettelns, neben dem Kosten-Ersaß
zu achtmonatlicher Zuchthausstrafe
in Markgröningen und nachheriger Ein-
sperrung in das Zwangs-Arbeitshaus
zu Ulm bis zu erprobter Besserung,
wenigstens aber auf die Dauer von vier
Monaten;
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Johannes Imhof, von Klingenstein,
O.A. Blaubeuren, wegen zum fünften-
male wiederholter Landstreicherei, neben
dem Kosten-Ersabe zu einer körperlichen
Züchtigung von zwanzig Stockstrei-
chen und nachheriger Einsperrung im
Zwangs-Arbeitshaus zu Ulm bis zu
erprobter Besserung, wenigstens aber
auf die Dauer von sieben Monaten,
und .
. der Straͤfling Xaver Geiger, von
Primisweiler, O. A. Tettnang, auf den
Grund der von dem O.A. Gerichte Ra-
bensburg geführten Untersuchung wegen
neun kleiner Diebstähle, worunter ein
qualificirter, und vier ausgezeichnete sich
befinden, und einiger anderer geringe-
rer Vergehen, neben dem Schadens-
und Kosten-Ersaß zu weiterer Ein-
sperrung im Zwangs-Arbeitshaus zu
Ulm bis zu erprobter Besserung, wenig-
stens aber auf die Dauer von sechs
Monaten, als Zusatz zu der unterm
19. Juni v. J. wegen anderer Verge-
hen gegen denselben erkannten achtmo-
natlichen Reklusion verurtheilt, und
zugleich die Stellung des Angeschuldig-
ten unter genaue ortspolizeiliche Aufsicht
nach erstandener Strafe verordnet.
Den 15. März wurde:
der bei dem O.A. Gerichte Ravensburg