Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

wandels und frechen Laͤugnens vor Ge- 
richt, unter einstweiliger Aussetzung des 
Erkenntnisses über den Kostenpunkt, 
zu einjähriger Zuchthausstrafe zu 
Ludwigsburg mit Willkomm und 
nachheriger Einsperrung in das Zwangs- 
Arbeitshaus zu Ulm bis zu erprobter 
Besserung, wenigstens aber auf die 
Dauer von sechs Monatenz ferner 
12. auf den Grund der vor dem O.A. Ge- 
richte Wangen gepflogenen Untersfu- 
chung: 
a)Veronika Ibelin, vom Dobel, O. A. 
Wangen, wegen Verheimlichung ihrer 
Schwangerschaft und Entbindung und 
wegen nächsten Versuchs der Abtreibung 
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ihrer Leibesfrucht zu zweijähriger 
Zuchthausstrafe zu Ludwigsburg; 
b) Cornelius Menner, von Reutte, 
wegen Miturheberschaft bei dem leßzt- 
genannten Verbrechen der Veronika 
Ibelin, auch wegen des mit derselben ver- 
übten Unzuchts-Vergehens zu zwei- 
jähriger Festungs-Arbeitsstrafe, und 
e) Rosalie Gruͤnfelder, von Pfaͤrrich, 
wegen naͤchster Beihülfe zu der vom der 
Veronica Ibelin versuchten Abtreibung 
ihrer Leibesfrucht zu einjähriger 
Zuchthausstrafe in Ludwigsburg ver- 
urtheilt. Zugleich wurde binsichtlich, des 
Ersaßes der Verhafts= und Untersu- 
chungs-Kosten gedachter Inculpaten das 
Angemessene verfügt. 
Am 33. März wurden: 
15. auf den Grund einer von dem O. A.Ge- 
richte Kirchheim wegen des am 16. Sep- 
tember 1335 zu Reidlingen erfolgter 
Aufstands gepflogenen Untersuchung 
nachbenannte Einwehner von Neidlin- 
gen verurtheilt: 
I.) Wegen Beförderung des Aufstandes, 
Theilnahme an solchem und dabei ver- 
übter Mißhandlungen an Landjäágern: 
a) Michael Aichele, und 
b) Johann Georg Aichele, jeder zu 
dreijähriger Festungs-Arbeits- 
strafe; 
II.) wegen Theilnahme am Aufstande und 
dabei verübter Mißhandlungen an Land- 
jägern: 
dc) Johann Friedrich Rösch zu dritt- 
halbjähriger Festungs= Arbeits- 
strafe; 
III.) wegen Theilnahme am Ausfstande 
und dabei begangener thätlicher Wider- 
seqlichkeit gegen Landjäger, oder bezie- 
hungsweise Beihülfe zu letzterer: 
d) Johann Georg Hepperle zu ein- 
jähriger Zuchthausstrafe in Mark- 
gröningen, 
e) Jakob Drechsler zu fünfzehen- 
monatlicher Festungs-Arbeitsstrafe, 
1) Jakob Aichele zu sechsmonatli- 
cher Zuchthausstrafe in Heilbronn, 
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