ersten vortragenden Rath bei dem K. Mi-
nisterium der auswaͤrtigen Angelegenheiten
und seitherigen provisorischen Vorstand des
K. Lehen--Raths, v. Harttmann, zum
wirklichen Direktor des K. Lehen-Raths,
und
den Legatlons-Rath und Kanzlei-Direktor
des K. Ministerium der auswaͤrtigen An-
gelegenheiten, Roser, zum Geheimen Le-
gations-Rath zu ernennen geruht.
Ferner haben Seine Königl. Maje-
stät vermöge höchster Entschließung vom
5. d. M. die evangelische Pfarrei Korb,
im Dekanats-Bezirk Waiblingen, dem Vi-
kar Stoll in Plochingen, Dekanats Eßlin=
gen, und
die katholische Pfarrei zu Altstadt-Rott-
weil dem Kaplan Werner zu Iöny,
Oberamts Wangen, gnädigst übertra-
gen.
II. Verfügungen der Departements.
Des Departements des Innern:
1. Des katholischen Kirchenraths.
Vermächtnit des Pfarrers Blalcher zu Saulgau für die Pfarrei Boms.
Der verstorbene Exrkurrent= Pfarrer und
Kaplan Blaicher in Saulgau hat zur
Verbesserung der Pfarrei Boms, Ober-
amts Saulgau, ein Legat von 200 fl. ge-
stiftet.
Stuttgart den &. Mai 132é.
Camerer.
1. Des Studienraths.
Die Einsendung von Eremplarien der in den inländischen Buchdruckercien gedruckten Schrifeen
betreffend.
Mehrere zur Untersuchung gekommene
Fälle unterlassener Ablieferung von Exem-
plarien der in den inländischen Drucke-
reien gedruckten Schriften zum K. Studien-=
rath geben Anlaß, die diesfallsige Bestim-
mung des F.27 des Gesetzes über die
Preßfreiheit vom 30. Januar 1817 und
der hierauf sich beziehenden weiteren Ver-
ordnung vom 2. Januar 1818 (Staats-
und Regierungs-Blatt von 1818, S. 8) in
Erinnerung zu bringen. Man bemerkt
hiebei, wie dadurch, daß aus irgend einem
Grund etwa auch an eine andere öffent-
liche Behörde Eremplarien abzugeben sind,
wie z. B. von den mit Censur-Erlaubniß
erscheinenden Schriften an die Censurstelle,