-
*
305
Diebstäble, Bettelns und frechen Läug-
nens vor Gericht, neben dem Ersatze
des Schadens und Bezahlung seiner
Arrest-Azungs= und :; der Untersu-
chungs = Kosten eine viermonaltliche
Festungssirafe;
. gegen den bei dem Criminalamte Stutt-
gart in Umersuchung gekommenen Bern-
hard Baer, von Massenbach, O. A-
Brackenheim, wegen verübten Betrugs,
und einer Unterschlagung, welche je
die Summe eines großen Diebstahls
übersteigen, ferner wegen Beihülfe
zu leichtsinnigem Schuldenmachen und
Lügen vor Gericht unter Aussehung
des Kostenpunkts eine sechsmonat=
liche Zechthausstrafe und eine vor seiner
Abführung an den Strasplaß ihm zu
ertheilende körperliche Züchtigung von
fünf und zwanzig Stockstrei-
chen;
gegen den bei dem Criminalamte Stutt-
gart in Untersuchung gekommenen Tag-
löhner Johann Georg Schimpf, von
Schdnaich, O. A. Böblingen, wegen
wiederholten Bertelns und verbotswi-
drigen Betreteno der Residenzsiadt Stutt-
gart, neben Bezahlung sämtlicher Kosten,
eine zehenmonatliche Zwangs-Ar-
beitshausstrafe, auch nachherige Seel-
lung unter strenge polizeiliche Aussicht
in seinem Wohnort erbannt.
Am 10. April wurden verur-
theilt:
9. auf den Grund einer von dem Crimi-
nalamte Stuttgart geführten Unterfu-
chung:
) Christine Regine Schwarz, von
Calw, wegen Vagirens, gewerbemäd=
fger Unzucht in den Residenzstädten
Stuttgart und Ludwigsburg, wegen
versuchter Unterschlagung und wegen
Entweichung auf dem Traneporte un-
ter erschwerenden Umständen, neben
Ausweisung aus den beiden Residenz-
stdbten, zu viermonatlicher Zucht-
hausstrafe und zu Bezahlung ihrer
Arrest-Azungs= und 2 der Unterfu-
chungs-Kosten;
b) Catharine Hammer, von Calw,
wegen Vagirens, gewerbsmäßiger Un-
zucht in den beiden Residenzstäd:en,
Angabe eines falschen Ramens und
Entweichung auf dem Transport unter
erschwerenden Umständen, neben Aus-
weisung ans den beiden Residengstad-
ten und Bezahlung ihrer Arrest-
Azungs= und 3 der Untersuchungs-
Kosten zu drei und einhalbmo-
natlicher Zuchthausstrafe;
10. auf den Grund der vor dem Erlminal-=