Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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halben Jahrs, so wie zu Bezahlung 
seiner Haft= und Untersuchungs-Kosten 
und zum Ersaßtz des im Gefängnisse ge- 
stifteten Schadens verurtheilt. 
5. Den 3. April wurde Jakob Friedrich 
Raiser, von Entringen, O.A. Herren- 
berg, wegen fortgesehter Nachstellungem. 
und mit Gewalt und auf unzüchtige- 
Weise vollführter Mißhandlung der un- 
verehlichten Magdalene Sautter, von 
Holzgerlingen, auch weiter gegen dieselbe- 
verübter thätlichen und wörtlichen Be- 
schimpfung, neben der Verbindlichkeit 
zu Bezahlung seiner Haft= und Unter- 
suchungs-Kosten zu sechsmonatlicher 
Festungostrase verurtheilr. 
4. Den :½2. April wurde Adam Walker, 
von Immenhausen, O. A. Tübingen, 
wegen vielfacher in Genossenschaft ver- 
übter Hausdiebstähle, wegen des Ver- 
suchs eines qualificirten Diebstahls, so 
wie wegen anderer Entwendungen und 
beziehungsweise Theilnahme an solchen, 
endlich wegen Scortation, unter Ein- 
rechnung eines Theils des erstandenen 
Arrests zur Strafe, noch zu fünfmo- 
natlicher Festungs-Arbeit, so wie zu 
Bezahlung seiner Haft= und 7 der Un- 
tersuchungs-Kosten verurtheilt. 
5. Den 17. April wurde der Forstwarth 
Grüninger zu Dobel, O.A. Neuen- 
bürg, wegen Wilderei und Fälschung, 
neben Entsetung von seiner Stelle, 
zu sechswöchiger Festungs-Arbeit, 
se wie zum Schadens-Ersatz und zu Be- 
zahlung von 3 der Untersuchungs-Kosten 
verurtheilt. 
Den 29. April wurden verurtheilt: 
6##Hieronymus Sautter, von Ehningen, 
O. A. Urach, wegen grober körperlichen 
Mißhandlung seines Vaters zu vier- 
monatlicher Festungs-Arbeit, so wie 
zu Bezahlung seiner Haft= und Unter- 
suchungs-Kosten; 
7. David Vernhard, von Freudenstadt, 
wegen mit Mißhandlung verbundener 
Widerseblichkeit gegen zwei Landjäger, 
so wie wegen wörtlicher Injurien gegen 
obrigkeitliche Personen, zu sechsmo- 
natlicher Festungs-Arbeitsstrafe und- 
zu Bezahlung seiner Haft= und Unter- 
suchungs-Kosten. 
An demselben Tage wurde der Gemeinde- 
Pfleger Balthasar Waizenegger, von- 
Stetten, O.A. Tuttlingen, wegen eines 
urch Nachlässigkeit verschuldeten Kassen- 
Rests, so wie wegen sonstiger unordent- 
lichen Amtsführung von seinem Amte 
entlassen, zu Bekleidung einer ver- 
rechnenden Stelle für unfähig er- 
blärt, und zu Bezahlung der Untersu- 
chungs-Kosten verurtheilt. 
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