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halben Jahrs, so wie zu Bezahlung
seiner Haft= und Untersuchungs-Kosten
und zum Ersaßtz des im Gefängnisse ge-
stifteten Schadens verurtheilt.
5. Den 3. April wurde Jakob Friedrich
Raiser, von Entringen, O.A. Herren-
berg, wegen fortgesehter Nachstellungem.
und mit Gewalt und auf unzüchtige-
Weise vollführter Mißhandlung der un-
verehlichten Magdalene Sautter, von
Holzgerlingen, auch weiter gegen dieselbe-
verübter thätlichen und wörtlichen Be-
schimpfung, neben der Verbindlichkeit
zu Bezahlung seiner Haft= und Unter-
suchungs-Kosten zu sechsmonatlicher
Festungostrase verurtheilr.
4. Den :½2. April wurde Adam Walker,
von Immenhausen, O. A. Tübingen,
wegen vielfacher in Genossenschaft ver-
übter Hausdiebstähle, wegen des Ver-
suchs eines qualificirten Diebstahls, so
wie wegen anderer Entwendungen und
beziehungsweise Theilnahme an solchen,
endlich wegen Scortation, unter Ein-
rechnung eines Theils des erstandenen
Arrests zur Strafe, noch zu fünfmo-
natlicher Festungs-Arbeit, so wie zu
Bezahlung seiner Haft= und 7 der Un-
tersuchungs-Kosten verurtheilt.
5. Den 17. April wurde der Forstwarth
Grüninger zu Dobel, O.A. Neuen-
bürg, wegen Wilderei und Fälschung,
neben Entsetung von seiner Stelle,
zu sechswöchiger Festungs-Arbeit,
se wie zum Schadens-Ersatz und zu Be-
zahlung von 3 der Untersuchungs-Kosten
verurtheilt.
Den 29. April wurden verurtheilt:
6##Hieronymus Sautter, von Ehningen,
O. A. Urach, wegen grober körperlichen
Mißhandlung seines Vaters zu vier-
monatlicher Festungs-Arbeit, so wie
zu Bezahlung seiner Haft= und Unter-
suchungs-Kosten;
7. David Vernhard, von Freudenstadt,
wegen mit Mißhandlung verbundener
Widerseblichkeit gegen zwei Landjäger,
so wie wegen wörtlicher Injurien gegen
obrigkeitliche Personen, zu sechsmo-
natlicher Festungs-Arbeitsstrafe und-
zu Bezahlung seiner Haft= und Unter-
suchungs-Kosten.
An demselben Tage wurde der Gemeinde-
Pfleger Balthasar Waizenegger, von-
Stetten, O.A. Tuttlingen, wegen eines
urch Nachlässigkeit verschuldeten Kassen-
Rests, so wie wegen sonstiger unordent-
lichen Amtsführung von seinem Amte
entlassen, zu Bekleidung einer ver-
rechnenden Stelle für unfähig er-
blärt, und zu Bezahlung der Untersu-
chungs-Kosten verurtheilt.
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