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natlicher Reklufion in einem Zwangs-
Arbeitshaue verurtheilt;
11. auf die vor dem O. A. Gericht Welzheim
natliche Festungsstrafe, und
5) gegen Eatharine Schuhmann, von
Bartenstein, O. Gerabronn, wegen
wiederholten Bettelns und Vagirens,
Concubinats und Lügen vor Gericht,
neben der Verbindlichkeit zu Zahlung
ihrer Arrest-Atungs= und der andern
Hälfte der Untersuchungs-Kosten, eine
fünfmonatliche Zuchthausstrafeaue-
gesprochen.
Den 20. April wurder
gegen Johann Georg' Brand, von
Kirchberg, O. A. Gerabronn, wegem
wiederholten Bettelns und Vagirens,
in Hinsicht auf die vielen deßwegen schon
erstandenen Strasen, eine sechsmo-
natliche Festungsstrase mit Will-
komm, unv eine nachherige einjäh-
rige Reklusten in einem Zwangs-Ar-
beitshaus, neben Bezahlung sämtlicher
Kosten ausgesprochen;
10. Magdalene Barbara Gebhard, vom
Engelhardhausen, O. A. Gerabronn, we-
gen verübten kleinen, im rechtlichen
Sinne dritten Diebstahls, wegen wie-
derholten Vagirens, so wie wegen An-
gabe eines falschen Namens, neben der
Verbindlichkeit zu Zahlung ihrer Arrest-
Azungs= und der Hälste der Untersur
chungs-Kosten, zu ein jähriger Zucht-
hausstrase und nachheriger sechsmo-
gepflogene Untersuchung:
a) Catharine Kübler, von Leinzell, O.A.
Gmünd, wegen eines complottmäsig
verübten kbleinen einfachen, aber im.
rechtlichen. Sinne zweiten Diebstahlé,
wegen wiederholten Vagirens und Bet-
telns, wegen Verbal-Injurien und Ver-
läumdung des Schultheißen Stegmaier
zu Leinzell, neben der Verbindlichkeit
zu Bezahlung ihrer Arrest-Azungs-
und der Hälfte der Untersuchungs-
Kosten, zu einer neunmonatlichen
Zuchthausstrafe mit Willkomm, und
b) Johanne Kübler von da, wegen des
gleichen Reats, mit Ausnahme der
Verläumdung, zu neunmonatlicher
Zuchthausstrafe mit Willkomm, ver-
urtheilt.
Am 22. April wurde:
13z. gegen Johann Georg Schwarz, vom
Obersteinenberg, O. A. Welzheim, we-
gen fortgesehter Verbal= und Real-
Injurien, so wie wegen zweier Körper-
Verlehungen, wovon die eine mittelst
einer sehr gefährlichen Verwundung.
verübt wurde, bei verminderter Zurech-
nungsfähigkeit eine viermonatliche
Festungsstrafe, neben der Verbindlich=