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denmaier, Bekl., wegen beharrlicher
Weigerung der Bekl. in Fortsehung der
Ehe, unter Vergleichung der Kosten.
Unterm So. April:
. der vormalige Ober= Acciser Franz
Dötschmann zu Leutkirch, derzeit zu
Stutkgart, Kl., von Susanne, geb.
Sepboth, von Hall, Bekl., wegen be-
harrlicher Weigerung der Bekl. in Fort-
sekung der Ehe, unter Vergleichung der
Kosten.
IV. Gerichtshof für den Donau-Kreis.
1. Criminal-Senat.
a)Anton Hafen, von Immenried, O. A.
Den 3. April wurde:
Johann Schenzinger, von Schwendi,
O.A. Wiblingen, wegen eines bleinen,
aber im Komplott verübten Diebstahls,
welcher seinen dritten Rückfall in diese
Art von Verbrechen begründet, zu
neunmonatlicher Festungs-Arbeits-
strafe nebst Willbomm und nachheri-
ger Einsperrung im Zwangs-Arbeits-
hause zu Ulm bis zu erprobter Besse-
rung, wenigstens aber auf die Dauer
von vier Monaten verurtheilt.
Unterm 5. April wurde:
Johann Kraisle, von Tettnang, we-
gen thätlicher Mißhandlung eines Poli-
zeidieners und anderer geringerer Ver-
gehen, neben dem Schadens= und No-
sten= Ersaß zu vierzehenwöchiger
Festungsstrafe verurtheilt.
An demselben Tage wurde:
3. auf den Grund der vor dem O. A.Ge-
richte Ravensburg geführten Untersu-
chung:
Wangen, wegen umer erschwerenden
Umständen verübten Diebstahls, thär-
licher Mißhandlung, Hazardspielens
und frechen Lügens und Läugnens vor
Gericht, zu einer körperlichen Züchti-
gung von zwölf Stocksireichen
und nachheriger neunmonatlicher
Festungs-Arbeitsstrafe, und
b) Marcell Haller, von Pfärrich, des-
*
selben O. Amts, wegen eines complott-
mäßig verübten Betrugs, Begünsti-
gung des von Hafen verübten Dieb-
stahls, ferner wegen unter erschweren-
den Umständen begangener thätlicher
Mißhandlung und wegen Hazardspie-
lens, zu viermonatlicher Festungs-
Arbeitsstrafe verurtheilt. Zugleich wur-
de hinsichtlich des Schadens= und Ko-
sten-Ersaßes das Angemessene verfügt.
Den 7. April wurde:
Johann Eberhard Heß, von Kirchheim
unter Teck, wegen wiederholt sich zu