Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

An demselben Tage wurden 
21. nachbenannte bei dem O. A. Gerichte 
Saulgau in Untersuchung gekommene 
Personen verurtheilt: 
a) Sylvester Maier, von Oberschwoͤr- 
statt, Großherzoglich Badenschen Be- 
zirksamts Saͤkingen, wegen qualificir- 
ten Kirchendiebstahls und anderer Ver- 
brechen, neben solidarischer Verbind- 
lichkeit zum Schadens-Ersatz zu vier 
und einhalbjähriger Zuchthaus- 
strafe zu Gotteszell und nachheriger 
Ausweisung aus dem Königreiche; 
b) Johann Heinrich Ammann, von 
Geißlingen, vulgo Siechenheinrich, we- 
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gen Miturheberschaft bei obigem Kir- 
chendiebstahle, weiterer Diebstähle, 
Diebstahls-Versuche und anderer Ver- 
brechen, nebemn gleicher solidarischer 
Verbindlichkeit zum Schadens-Ersatze- 
und unter Aufhebung der in dem Er- 
kenntnisse vom . Juni v. J. gegen- 
den Angeschuldigten unter dem falschen 
2. Eivil-Senar. 
Am 10. April wurder 
Hin der Ationssache von dem O. A.Ge- 
richte Geißlingen zwischen der Wittwe 
des Kaufmanns Zink zu Geißlingen, 
Lutin, Antin, Mit-Atin, und den Kin- 
dern zweiter Ehe des Leonhard Friedel, 
von Treffelhausen, Mit-Luten, Aten, 
Namen Balthasar Wenger von Schwyz; 
ausgesprochenen Landes-Verweisung 
zu vier und einhalbjähriger Sucht- 
hausstcafe in Gotteszell und nachheri- 
ger Einsperrung in dem Zwangs-Ar- 
beitshause zu Ulm, wenigstens auf 
die Dauer von zwei Jahren; 
c) Therese Wallinger, von Lauppach, 
wegen nachgefolgter Theilnahme an 
dem Kirchendiebstahle und wegen au- 
derer Vergehen zu sechsmonatli- 
cher Zuchthausstrafe in Ludwigsburg, 
mit Willkomm und nachheriger Ein- 
sperrung in dem Zwangs-Arbeitshaus 
zu Ulm, wenigstens auf die Dauer von 
sechs Monaten, und 
d) Rosine Maier, von Daugendorf, we- 
gen Concubinats mit Syplvester Maier 
und zum zweitenmale wiederholter 
Landstreicherei zu achtmonatlicher 
Einsperrung im Zwangs-Arbeitshause 
zu Ulm. Der Kostenpunkt blieb noch 
ausgesehßt. 
Mit-Anten, Vorzug im Gante des Leon- 
hard Friedel betreffend, das den 29. April 
182: eröffnete unterrichterliche Erkennt= 
niß unter Vergleichung der Kosten theil- 
weise abgeändert, und' 
3. in der Ationssache von dem O. A.Ge- 
richte Biberach zwischen dem Rechts- 
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