Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

349 
Nro. 29. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Donnerstag, den 17. Juni 1834. 
Inhalt. 
Koͤnigl. Deltete. Bewilligung zu Annahme elnes fremden Ordens. — Dleust, Nacheichten. 
Verfügungen der Departementt. Bekanntmachung des Verzeichnisses der fluͤchtig gewordenen An- 
geschuldigten und Verbrecher. — Bekanntmachung, die bevorstehende Semesttal-Pruͤfung der Justiz- 
Referendäre betreffend. 
Dienst. Erledlgungen. 
  
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A.) Bewilligung zu Annahme eines fremden Ordens. 
S. ine Königkiche Msajestát haben ertheilen geruht, den von des Kaisers 
vermöge höchsten Dekrets vom 1z. d. M. von Rußland Majestät ihm verliehenen 
an den Ordens = Vice = Kanzler, dem Sct. Annen-Orden erster Klasse annehmen 
K. Gesandten zu Paris, Kammerherrn und tragen zu dürfen. 
Grafen v. Mülinen, die Erlaubniß zu
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.