Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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die erledigte Foͤrsters-Stelle zweiter 
Classe im Revier Gschwend, Forsts Lorch, 
dem vormaligen Unterfoͤrster, Forstwart 
Maͤulen, im Revier Rohr, Forsts Leon- 
berg, uͤbertragen, auch 
fuͤr die vakante Foͤrstersstelle zweiter 
Classe im Revier Irrmannsweiler, Hei- 
denheimer Forsts, den Forst-Assistenten 
Märkel in Tettnang, vorläufig als 
Amts-Verweser, besiimmt. 
Unterm 18. d. M. wurde der Unterlieu- 
tenant Albert, der Artillerie, auf sein 
Ansuchen aggregirt, und dagegen 
der aggregirte Unterlieutenant Lin- 
dauer eingetheilt. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
n Die künftige Benennung der Zwangs-Arbeitshäuser betreffend. 
Sein- #Ciott#a#rMalestar haven 
in Beziehung auf die bünftige Einrichtung 
der Straf-Anstalten des Königreichs durch 
hôchste Entschließung vom 1u. d. M. zu 
verfügen geruht, daß die seither so genann- 
ten „Zwangs-Arbeitohäuser“ künftig den 
Namen „Polizeihäuser“ erhalten sollen; 
was hiemit zur Nachachtung bekannt ge- 
macht wird. 
Stuttgart den 13. Juni 1825. 
Schmidlin. 
b) Oeffentliche Kunst= und Industrie-Ausstellung im September 1324. 
Seine Königliche Majestät haben 
gnädigst verordnet, daß zur Beförderung 
des vaterländischen Kunstfleißes im Monat 
September d. J. eine öffentliche Kunst= und 
Industrie-Ausstellung in einem dazu an- 
gemessenen hiesigen Gebäude unter der 
Oberaufsicht und Leitung der Centralstelle 
des Handels= und Gewerbs-Vereins Statt 
finden soll. 
Es werden daher die Württembergischen 
Künstler, Fabrikanten und Gewerbsleute 
eingeladen, an dieser Ausstellung durch 
Einlieferung gelungener Kunstwerke, neuer 
Erfindungen, ausgezeichneter technischer 
Arbeiten und Fabrikate, Theil zu nehmen, 
jedoch mit der Beschränkung, daß nur 
vollendete Produkte der Industrie, nicht 
aber Maschinen, welche die Produktion
	        
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