Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

selbst erst befoͤrdern sollen, zugelassen wer- 
den, weil fuͤr die letztere das landwirth- 
schaftliche Fest oder die Concurrenz bei 
der Centralstelle des landwirthschaftlichen 
Vereins vorbehalten bleiben. 
Die Ausstellung dauert den ganzen 
Monat September hindurch. Die Ein- 
lieferungen müssen so geschehen, daß die 
Schausiücke vor der letzten Woche des 
Augusts beisammen sind, damit sie noch 
gehörig geordnet und zweckmäßig aufge- 
stellt werden bönnen. 
Alle Eingaben werden an den Schloß- 
Verwalter Wolf eingeschickt, welcher sse 
mit der grösten Sorgfalt aufstellen und 
bis zu ihrer Zurücksendung behandeln 
wird. 
Bei der Einsendung wird auf einem 
beigelegten Blatte der Name und Wohnort 
des Verfertigers deutlich aufgeschricben, 
und auf die Eigenthümlichkeit, Neuheit 
und den Zweck der Fabrikate aufmerlsam 
gemacht, wobei, wenn es usthig ist, be- 
merkt wird, ob der Stoff aus einem vater- 
ländischen Produkt besteht. 
Der Zutritt zu diesen Ausstellungen 
findet von Morgens 10—:: Uhr und 
Nachmittags von 2—5 Uhr Statt. 
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Zur Bereicherung der Ausstellung, be- 
sonders im Kunsifache, haben Seine 
Königliche Majestät gnädlgst erlaubt, 
daß die in Höchst Ihrem Eigenthum be- 
findlichen, früher nicht ausgestellten, Werke 
vaterländischer Könstler gleichfalls zur 
Ausstellung gebracht werden dürfen. 
Auch den Privatbesihern vaterländischer 
Kunstwerbe wird die Ausstellung derselben 
gern gestattet werden. 
Da die frühern Ausstellungen in den 
Jahren 13:3 und 1:316 manches Talent 
angeregt und zum Wetteifer in der Pro- 
duktion des Bessern angereizt haben, man- 
cher weniger bekannte Künsiler und Tech- 
niber dadurch Gelegenheit gefunden hat, 
dem größern Publikum vortheilhaft be- 
kannt zu werden, und manche unrichtige 
Vorstellungen von dem Standpunkt der 
vaterländischen Industrie dadurch berichtigt 
worden sind, so hofft man, daß auch die 
bevorsiehende Ausstellung dazu b.uragen 
werde, die ausgezeichnetern und eigenthüm- 
lichern Kunst= und Industrie-Erzeugnisse 
des Vaterlands zur allgemeinen Aner- 
kenntniß zu bringen. 
Stuttgart den :r. Juni 7324. 
Schmidlis.
	        
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