selbst erst befoͤrdern sollen, zugelassen wer-
den, weil fuͤr die letztere das landwirth-
schaftliche Fest oder die Concurrenz bei
der Centralstelle des landwirthschaftlichen
Vereins vorbehalten bleiben.
Die Ausstellung dauert den ganzen
Monat September hindurch. Die Ein-
lieferungen müssen so geschehen, daß die
Schausiücke vor der letzten Woche des
Augusts beisammen sind, damit sie noch
gehörig geordnet und zweckmäßig aufge-
stellt werden bönnen.
Alle Eingaben werden an den Schloß-
Verwalter Wolf eingeschickt, welcher sse
mit der grösten Sorgfalt aufstellen und
bis zu ihrer Zurücksendung behandeln
wird.
Bei der Einsendung wird auf einem
beigelegten Blatte der Name und Wohnort
des Verfertigers deutlich aufgeschricben,
und auf die Eigenthümlichkeit, Neuheit
und den Zweck der Fabrikate aufmerlsam
gemacht, wobei, wenn es usthig ist, be-
merkt wird, ob der Stoff aus einem vater-
ländischen Produkt besteht.
Der Zutritt zu diesen Ausstellungen
findet von Morgens 10—:: Uhr und
Nachmittags von 2—5 Uhr Statt.
E
Gn
Zur Bereicherung der Ausstellung, be-
sonders im Kunsifache, haben Seine
Königliche Majestät gnädlgst erlaubt,
daß die in Höchst Ihrem Eigenthum be-
findlichen, früher nicht ausgestellten, Werke
vaterländischer Könstler gleichfalls zur
Ausstellung gebracht werden dürfen.
Auch den Privatbesihern vaterländischer
Kunstwerbe wird die Ausstellung derselben
gern gestattet werden.
Da die frühern Ausstellungen in den
Jahren 13:3 und 1:316 manches Talent
angeregt und zum Wetteifer in der Pro-
duktion des Bessern angereizt haben, man-
cher weniger bekannte Künsiler und Tech-
niber dadurch Gelegenheit gefunden hat,
dem größern Publikum vortheilhaft be-
kannt zu werden, und manche unrichtige
Vorstellungen von dem Standpunkt der
vaterländischen Industrie dadurch berichtigt
worden sind, so hofft man, daß auch die
bevorsiehende Ausstellung dazu b.uragen
werde, die ausgezeichnetern und eigenthüm-
lichern Kunst= und Industrie-Erzeugnisse
des Vaterlands zur allgemeinen Aner-
kenntniß zu bringen.
Stuttgart den :r. Juni 7324.
Schmidlis.