Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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Nro. 51. 
Regierungs--Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Samstag, den 26. Juni 1824. 
* 
In halt. 
Verfügungen der Departements. Eekenntnisse der Gerlchtshöfe des Königrelchs vom Mont 
Mal 1314. 
  
1 Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Justiz-Departements. 
Die in dem Monat Mai 1824 von den Gerichtshöfen des Königreichs ausgesprochenen Erkenntnigt 
betreffend. 
In dem verflossenen Monat Mai sind von sämtlichen Gerichtshöfen des Kö- 
nigreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei im Allgemeinen be- 
merkt wird, daß nur solche Urtheile der Criminal-Gerichts-Stellen in das Regierungs- 
Blatt aufgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche Freiheits-Strafe 
erkannt, oder die Dienst-Entfernung eines Staats-oder Commun-Dieners verfügt wird. 
A) Obertribunal. 
I. Criminal-Senat. 
Den 4. Mai wurde: gen, O.A. Spaichingen, das von dem 
1. in der Reburssache des Festungs-Sträf- Gerichtehofe zu Eßlingen unterm 16. 
lings Franz Wenzler, von Frittlin- März d. J. wegen Widersetlichkeir wider
	        
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