Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

ihn gefaͤllte (S. 250 des Reg. Blatts 
enthaltene) Straf-Erkenntniß, unter 
Verfällung des Rekurrenten in die Ko- 
sten zweiter Instanz, lediglich bestätigt. 
Den 3. und 1u. Mai wurde: 
. in der Rekurssache des vormaligen 
Rechnungs-Commissärs, Substituten 
Härlin, von Weilheim, O.A. Kirch- 
heim, das Lon dem Gerichtshofe zu 
Ellwangen unterm 13. December 13:5 
wegen Betrugs bei Kosten-Anrechnun- 
gen und anderer Vergehen wider ihn 
gesällte (S.-: des Reg. Blatts von 
12; enthaltene) Straf-Erkenntniß, 
unter Verurtheilung in die Kosien zwei- 
ter Instanz, im Wesentlichen bestätigt. 
Den 13. Mai wurde: 
5. in der Rekurssache des Conrad Ach- 
berger, von Rethenbach, O. A. Wald- 
see, das von dem Gerichtshofe zu Ulm 
unterm 12. April d. J. wider ihn ge- 
fällte (S. 32# des Reg. Blatts enthal- 
tene) Straf-Erkenntniß, abgeändert, 
der Angeschuldigte sofort wegen der zum 
Theil erschwerten, seinen fünften Dieb- 
stahl im rechtlichen Sinne ausmachenden 
Diebstähle, und anderer Vergehen, ne- 
ben Verfällung in den Ersatz des Scha- 
dens und seiner Verhafts-, Untersüu- 
chungs= und der in zweiter Instanz er- 
wachsenen Kosten, unter Einrechnung 
368 
. 
□. 
eines Theiles des erstandenen Arrestes, 
zu einer dreijährigen Zuchthausstrafe 
zu Gotteszell nebst Willkomm und 
nachheriger mindestens zweijähriger 
Reklusion in einem Zwangs-Arbeitshaus 
verurtheilt; 
. in der Rekurssache des Friedrich Rei- 
chert, von Reckar-Gröôningen, O.A. 
Ludwigsburg, das von dem Gerichts- 
hofe zu Ulm unterm 24. April d. J. 
wegen wiederholter Fälschung und an- 
derer Vergehen wider ihn gefällte 
(S. 527 des Reg. Blatts eingerückte) 
Erkenntniß im Wesentlichen bestätigt, 
Rekurrent auch zum Ersaß der Kosten 
zweiter Insianz für schuldig erklärt; 
. in der Rekurssache des Johannes Hegi, 
von Roggbyl im Kanton Bern, das von 
dem Gerichtshofe zu Tübingen unterm 
26. März d. J. wider ihn gefällte 
(S.-ö des Reg. Blatts eingerückte. 
Erkenntniß abgeändert, Rekurrent so- 
fort wegen mittelst Fälschungen, ver- 
suchter Betrügereien und anderer Ver- 
gehen, neben Verfällung in seine Ver- 
hafts-, Untersuchungs= und die in 
zweiter Instanz erwachsenen Kosien, zu 
zweimonatlicher Festungsstrafe mit 
angemessener Beschäftigung innerhalb- 
der Festung verurtheilt.
	        
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