Iselshausen, O. A. Nagold, wegen eines
qualificirten, einem großen nahe kom-
menden Diebstahls, welcher den vierten
Diebstahl des Inquisiten bildet, sodann
wegen zweier im Complott veruͤbter
qualificirter Diebstahls, Versuche, auch
wegen Vagirens und Bettelns, neben
der Verbindlichkeit zum Ersatze des
Schadens und Bezahlung seiner ei-
genen Arrest- und Azungs- und der
Haͤlfte der Untersuchungs-Koften zu ei-
ner zwanzigmonatlichen Zucht-
hausstrafe in Gotteszell mit Will-
komm und Abschied und nachheri-
ger Einsperrung in ein Zwangs-Ar-
beitshaus, mindestens auf die Dauer
von zehen Monaren;
b) der Maurer Johann Martin Schnei-
der, von Schönbronn, O.A. Nagold,
wegen eines in Genoffenschaft mit
Baumann versuchten qualificirten Dieb-
stahls, mit Rücksicht auf die von dem
Inquisiten wegen dritten Diebstahls
erstandene Strase, neben Bezahlung
seiner eigenen Arrest= und Azungs-
und 1 der Untersuchungs-Kosten zu
einer sechszehenmonatlichen Zucht-
hausstrafe mit Willkomm und Ab-
schied und nachheriger Einsperrung in
ein Zwangs-Arbeitshaus, mindestens
auf die Dauer von acht Monaten;
e) der Maurer Johann Georg Kaz,
von Hochdorf, O.A. Horb, wegen in
Genossenschaft mit Banmann versuch-
ten qualificirten Diebstahls und wegen
ungebührlichen Betragens vor Gericht,
mit Rücksicht auf die vom Inquisiten
bereits wegen vierten Diebstahls er-
standene peinliche Strafe, neben Be-
zahlung seiner eigenen Arrest= und
Azungs= und 1 der Untersuchungs-
Kosten zu einer einjährigen Zucht-
hausstrafe mit Willkomm und Ab-
schied und nachheriger Einschließung
in ein Zwangs-Arbeitshaus, minde-
stens auf die Dauer von sechs Mo-
naten;
19. Christian Hauber, von Stuttgart,
wegen leichtsinnigen und betrüglichen
Schuldenmachens und wegen wieder-
holter Asotie, neben Bezahlung sämtli-
cher Kosten, mit Rücksicht auf die wegen
Betrugs schon erstandene Strafe, zu
dreimonatlicher Festungsstrafe und
nachheriger Einsperrung in ein Zwangs-
Arbeitshaus, mindestens auf die Dauer
von zwei Monaten.
Den 29. Mai wurde:
20. Melchior Blind, von Stangenbach,
O.A. Weinsberg, wegen nachgefolgter
Theilnahme an einem Diebstahl, mit
Rücksicht auf die wegen Diebstahls
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