Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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das unterm F. August #3„ eröffnete 
Purifkbations-Erbenntniß nach vorheri- 
ger Wieder-Einsehung des Antiischen 
Theils in den vorigen Stand gegen 
Versäumung der Rothfrist zu Einlegung 
der Ation gegen das Erstere, unter 
Vergleichung der Proceß-Kesien beider 
Instanzen, abgeändert. 
An demselben Tage wurde in der 
Ationssache von dem Stadtgerichte 
Stuttgart zwischen der Curatel der 
durchlauchtigsten Descendenz des Prin- 
zen Paul ven Wöürttemberg Königl. 
Hoheit, Kl., Antin, und dem Vorkäu-= 
fer Erno zu Stuttgart und Consorten, 
Bebl., Auen, Bürgschafts-Forderung 
betreffend, die Antin mit ihrem Gesuche 
um Wieder-Einsehung in den vorigen 
Stand gegen die Versäumung der 
Nothfrist zu Anmeldung der Ation ge- 
gen das erstrichterliche Erkenntniß de 
publ. 6. November 1820 unter Verur- 
theilung in die Proceß-Kosten abgewie- 
sen, und ausgesprochen, daß es bei dem 
unterm 9. Februar 18-: hierorts gefäll- 
ten abweisenden Erkenntnisse sein Ver- 
bleiben habe. 
In der Arionssache von dem O. A.Ge- 
richte Besigheim zwischen dem Holzfactor 
Eller zu Bietigheim, Bekl., Anten, 
Wieder-Anten, und Chriftian Schäfer 
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und Consorten von da, Kl., Aten, 
Wieder-Aten, Wasserleitungs-Gerech- 
tigkeit betreffend, wurde vermöge Be- 
schlusses vom 23. April, publ. den 15. 
Mai, die Berufung wegen verschumter 
Nothfrisi zu Einreichung der Beschwerde- 
schrift unter Verurtheilung des Anten 
in die Kosten dieser Instanz für verlas- 
sen erklárt. (d. 21. Mai.) 
7. In der Ationssache von dem O. A.Ge- 
richte Ludwigoburg zwischen den Philipp 
Rierhmüller'schen Eheleuten zu Aldin- 
gen, Kl., Anten, und Michael Brekle 
und Consorten von da, Bekl., Aten, 
Arbeitslohns = Forderung betreffend, 
wurde vermoge Beschlusses vom 27. 
April, publ. 17. Mai, die Berufung 
wegen Mangels an einer gegründeten 
Beschwerde abgewiesen, unter Verur- 
theilung der Anten in die Kosten dieser 
Instanz. (d. 25. Mai.) 
8. Unter dem 26. Mai wurde in der 
Rechtssache zwischen der Freiherrlich 
von Massenbach'schen Rentbeamtung zu 
Massenbach, Kl., und dem Großher= 
zoglich Badenschen Geheimen Rath Gra- 
fen von Degenfeld-Schomburg zu Schom- 
burg, Bekl., Handlohnsforderung betref- 
fend, die Kl. mit ihrer Klaze mit Vor- 
behalt eines Beweises unter Vergleichung 
der Kosten des Processes abgewiesen.
	        
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