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das unterm F. August #3„ eröffnete
Purifkbations-Erbenntniß nach vorheri-
ger Wieder-Einsehung des Antiischen
Theils in den vorigen Stand gegen
Versäumung der Rothfrist zu Einlegung
der Ation gegen das Erstere, unter
Vergleichung der Proceß-Kesien beider
Instanzen, abgeändert.
An demselben Tage wurde in der
Ationssache von dem Stadtgerichte
Stuttgart zwischen der Curatel der
durchlauchtigsten Descendenz des Prin-
zen Paul ven Wöürttemberg Königl.
Hoheit, Kl., Antin, und dem Vorkäu-=
fer Erno zu Stuttgart und Consorten,
Bebl., Auen, Bürgschafts-Forderung
betreffend, die Antin mit ihrem Gesuche
um Wieder-Einsehung in den vorigen
Stand gegen die Versäumung der
Nothfrist zu Anmeldung der Ation ge-
gen das erstrichterliche Erkenntniß de
publ. 6. November 1820 unter Verur-
theilung in die Proceß-Kosten abgewie-
sen, und ausgesprochen, daß es bei dem
unterm 9. Februar 18-: hierorts gefäll-
ten abweisenden Erkenntnisse sein Ver-
bleiben habe.
In der Arionssache von dem O. A.Ge-
richte Besigheim zwischen dem Holzfactor
Eller zu Bietigheim, Bekl., Anten,
Wieder-Anten, und Chriftian Schäfer
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und Consorten von da, Kl., Aten,
Wieder-Aten, Wasserleitungs-Gerech-
tigkeit betreffend, wurde vermöge Be-
schlusses vom 23. April, publ. den 15.
Mai, die Berufung wegen verschumter
Nothfrisi zu Einreichung der Beschwerde-
schrift unter Verurtheilung des Anten
in die Kosten dieser Instanz für verlas-
sen erklárt. (d. 21. Mai.)
7. In der Ationssache von dem O. A.Ge-
richte Ludwigoburg zwischen den Philipp
Rierhmüller'schen Eheleuten zu Aldin-
gen, Kl., Anten, und Michael Brekle
und Consorten von da, Bekl., Aten,
Arbeitslohns = Forderung betreffend,
wurde vermoge Beschlusses vom 27.
April, publ. 17. Mai, die Berufung
wegen Mangels an einer gegründeten
Beschwerde abgewiesen, unter Verur-
theilung der Anten in die Kosten dieser
Instanz. (d. 25. Mai.)
8. Unter dem 26. Mai wurde in der
Rechtssache zwischen der Freiherrlich
von Massenbach'schen Rentbeamtung zu
Massenbach, Kl., und dem Großher=
zoglich Badenschen Geheimen Rath Gra-
fen von Degenfeld-Schomburg zu Schom-
burg, Bekl., Handlohnsforderung betref-
fend, die Kl. mit ihrer Klaze mit Vor-
behalt eines Beweises unter Vergleichung
der Kosten des Processes abgewiesen.