Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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mit Willkomm und Abschied, und 
nachheriger neunmonatlicher Re- 
klusion in einem Zwangs-Arbeitshaus, 
ferner 
5. der bei dem O. A. Gerichte Welzheim 
in Untersuchung gekommene 
a) Joseph Anton Christ aus Lengfurth, 
Widersetlichkeit gegen einen Forst- 
Officianten, so wie wegen verübten Wald- 
Ercesses, neben dem Ersahe des Scha- 
dens und Bezahlung der sämtlichen Un- 
tersuchungs= und Kur-Kosten, zu einer 
drei und einhalbmongtlichen Fe- 
stungsstrafe verurtheilt. 
Unter dem 6. Mai wurden: 
. auf eine von dem O.A. Gericht Ellwan- 
gen geführte Untersuchung: 
a) Leonhard Lendle, von Deufstetten, 
O. A. Crailsheim, wegen eines in Ge- 
nossenschaft verübten großen, qualificir- 
ten und durch gefährliche Widerseblich= 
keit bei seiner Arretirung weiter er- 
schwerten, auch im rechtlichen Sinne 
vierten Diebstahls, neben Zahlung sei- 
ner Arrest-Azungs= und der Hälste 
der Untersuchungs-Kosten, zu zwan- 
zigmonatlicher Zuchthausstrafe mit 
Willkomm und-Abschied, so wie 
zu nachheriger wenigstens zehenmo- 
natlicher Reklusion in einem Zwangs- 
Arbeitehause, und 
b) Ottmar Lendle, von da, wegen eines 
in Genossenschaft verübten großen, 
qualificirten und im rechtlichen Sinne 
dritten Diebstahls, neben Zahlung sei- 
ner Arrest= Azungs= und der Hälfte 
der Untersuchungs-Kosten, zu acht- 
zehenmonatlicher Zuchthausstrafe 
K. Bairischen Landgerichts Wasser- 
trüdingen, wegen Entweichung von 
dem Strafplaß, wegen eines verübten 
kleinen, einfachen, jedech im rechtlichen 
Sinne zweiten und in Genossenschaft 
begangenen Diebstahls, wegen wieder- 
holten Concubinats und Vagirens, 
wegen wiederholter Angabe eines fal- 
schen Namens und wiederholter Lügen 
vor Gericht, auch frechen Betragens 
gegen dasselbe, so wie wegen verbote- 
nen Wieder-Eintritts in das Königreich, 
neben Bezahlung seiner Arrest-Azungs= 
und 3 der Untersuchungs.-Kosten, zu 
zwanzigmonatlicher Festungsstrafe 
und 80 Stockstreichen, (wovon die 
Hälfte von Seiner Koniglichen 
Majestät in Gnaden nachgelassen 
worden) und zur Ausweisung aus den 
diesseitigen Staaten nach erstandener 
Strafe; 
b) Marie Anne Uhl, von Abtsgmünd, 
O.A. Aalen, wegen des in Gesellschaft 
mit Christ verübten, im rechtlichen Sinne
	        
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