Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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zweiten Diebstahls, wegen wiederholten 
Concubinats, Vagirens und Bettelns, 
und wegen frecher Luͤgen vor Gericht, 
zu neunmonatlicher Zuchthausstra- 
fe mit Willkomm und nachhcriger 
Reklusion bis zu erprobter Besserung, 
wenigstens aber auf vier Monate, 
neben Bezahlung ihrer Arrest-Azungs- 
und # der Untersuchungs-Kosten ver- 
urtheit. 
Unterm 8. Mai ist: 
. gegen den Maurer Johann Michael 
Lambrecht, von Reinsberg, O.A. 
Hall, wegen naͤchsten Versuchs eines 
großen Betrugs durch falsche Arbeits- 
Verdienst-Anrechnung, unter Verur- 
theilung in die Untersuchungs-Kosten, 
eine viermonatliche Festungsstrafe 
ausgesprochen; 
ul auf den Grund einer vor dem O.A.Ge- 
richt Heidenheim verhandelten Unter- 
suchung, Joseph Bolstner, von Böh- 
menkirch, O. A. Geißlingen, wegen ei- 
nes durch Vorspiegelung von Schat- 
gräberei verübten großen Betrugs, zu 
achimonatlicher Festungsstrafe unter 
Zuscheidung seiner Verhaft= und eines 
angemessenen Theils an den Untersu- 
chungs-Kosten verurtheilt worden. 
Unterm. 11. Mai wurde: 
G. auf den Grund einer von dem O. A. Ge- 
richt Ellwangen geführten Untersuchung 
gegen Marie Anne Baumann, von 
Baldern, O.A. Reresheim, wegen er- 
sten, großen, fortgesetzten Hausdiebstahlé, 
neben dem Ersatz des Schadens und 
sämtlicher Kosten, eine sechsmonatli- 
che Zuchthausstrafe ausgesprochen; 
ann##brbn'ea 
. Martin Gerber, von Wildenstein, 
O.A. Crailsheim, wegen verübten klei- 
nen, einfachen, aber im rechtlichen Sinne 
vierten Diebstahls, so wie wegen ge- 
fährlicher Drohungen mit einem Messer 
bei der Arretirung, neben Vezahlung 
sämtlicher Kosten und dem Ersatze des 
gestifteten Schadens, unter Berückst ich- 
tigung der schon erlittenen sehr vielen 
Bestrafungen, zu ein und einhalb- 
jähriger Zuchthausstrasfe mit Will- 
komm und Abschied, und nachheri- 
ger zweijähriger Reklusion in einem 
Zwangs-Arbeitshaus verurtheilt, auch 
erkannt, daß der Verurtheilte nach er- 
standener Strafe unter strenge polizei- 
liche Aufsicht zu stellen seg. 
Unterm 15. Mai wurde: 
8. gegen den Müllerknecht Conrad Feld- 
ner, von Erailsheim, wegen wiederhol- 
ken Vagirens und kleiner Betrügereien 
in Rücktcht auf die schon erstandenen 
Strafen, eine viermonatliche Zucht- 
hausstrafe erkannt und kerselbe zu 
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