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zweiten Diebstahls, wegen wiederholten
Concubinats, Vagirens und Bettelns,
und wegen frecher Luͤgen vor Gericht,
zu neunmonatlicher Zuchthausstra-
fe mit Willkomm und nachhcriger
Reklusion bis zu erprobter Besserung,
wenigstens aber auf vier Monate,
neben Bezahlung ihrer Arrest-Azungs-
und # der Untersuchungs-Kosten ver-
urtheit.
Unterm 8. Mai ist:
. gegen den Maurer Johann Michael
Lambrecht, von Reinsberg, O.A.
Hall, wegen naͤchsten Versuchs eines
großen Betrugs durch falsche Arbeits-
Verdienst-Anrechnung, unter Verur-
theilung in die Untersuchungs-Kosten,
eine viermonatliche Festungsstrafe
ausgesprochen;
ul auf den Grund einer vor dem O.A.Ge-
richt Heidenheim verhandelten Unter-
suchung, Joseph Bolstner, von Böh-
menkirch, O. A. Geißlingen, wegen ei-
nes durch Vorspiegelung von Schat-
gräberei verübten großen Betrugs, zu
achimonatlicher Festungsstrafe unter
Zuscheidung seiner Verhaft= und eines
angemessenen Theils an den Untersu-
chungs-Kosten verurtheilt worden.
Unterm. 11. Mai wurde:
G. auf den Grund einer von dem O. A. Ge-
richt Ellwangen geführten Untersuchung
gegen Marie Anne Baumann, von
Baldern, O.A. Reresheim, wegen er-
sten, großen, fortgesetzten Hausdiebstahlé,
neben dem Ersatz des Schadens und
sämtlicher Kosten, eine sechsmonatli-
che Zuchthausstrafe ausgesprochen;
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. Martin Gerber, von Wildenstein,
O.A. Crailsheim, wegen verübten klei-
nen, einfachen, aber im rechtlichen Sinne
vierten Diebstahls, so wie wegen ge-
fährlicher Drohungen mit einem Messer
bei der Arretirung, neben Vezahlung
sämtlicher Kosten und dem Ersatze des
gestifteten Schadens, unter Berückst ich-
tigung der schon erlittenen sehr vielen
Bestrafungen, zu ein und einhalb-
jähriger Zuchthausstrasfe mit Will-
komm und Abschied, und nachheri-
ger zweijähriger Reklusion in einem
Zwangs-Arbeitshaus verurtheilt, auch
erkannt, daß der Verurtheilte nach er-
standener Strafe unter strenge polizei-
liche Aufsicht zu stellen seg.
Unterm 15. Mai wurde:
8. gegen den Müllerknecht Conrad Feld-
ner, von Erailsheim, wegen wiederhol-
ken Vagirens und kleiner Betrügereien
in Rücktcht auf die schon erstandenen
Strafen, eine viermonatliche Zucht-
hausstrafe erkannt und kerselbe zu
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