Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

Anton Stahl, von Weltersberg, Bekl., 
Aten, Kinds= Ernährung und Privat- 
Genugthuung betreffend, wurde vermöge 
Beschlusses vom 23. Februar, erbffnet 
den 2y7. April, die ergriffene Berufung 
wegen versäumter Nothfrist zu Einrei- 
chung der Beschwerdeschrift für verlas- 
sen erklärt, unter Verurtheilung der 
Antin in die Kosten dieser Instanz. 
(d. :4. Mai.) 
35. In der Ationssache von dem O.A. Ge- 
richte Welzheim zwischen Johann Jakob 
Maier und Catharine Knödler, von 
Lorch, Luten, Anten, Inten, und den 
Kindern erster Ehe und der zweiten 
Ehefrau des Christian Maier von da, 
Mit= Lnten, Aten, Jaten, Vorzug 
im Gante, nunmehr Wieder-Einsetzung 
in den vorigen Stand gegen ein deser- 
torisches Erkenntniß betressend, wurde 
die erbetene Wieder-Einsehung durch 
Beschluß vom 5., eröffnet den 15. 
Mai, unter Verurtheilung der Anten 
in die Kosten, abgeschlagen. (d. 23. Mai.) 
34. In der Ationssache von dem O.A.Ge- 
richt Heidenheim zwischen den Kindern 
zweiter Ehe des in Gant gerathenen 
Kronenwirths Melchior Häker, von 
Gussenstadt, und dem Bauern Franz 
Brenzing von da, Forderungen an die 
Häkersche Gantmasse betreffend, wurde 
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vermöge Beschlusses vom 50. December, 
publ. den 3. April, das untergerichtliche 
Gant-Erkenntniß wegen Mangels in 
den Formalien der Eröffnung als nichtig 
aufgehoben, unter Verurtheilung der 
betheiligten Oberamtsgerichts-Mitglie- 
der in die Kosten. (d. 24. Mai.) 
35. In der Rekurssache des Zieglers Mi- 
chael Scheu zu Reubach, gegen das von 
dem O.A.Gerichte Gerabronn unterm 
51. Oktober 1835 ausgesprochene Gant- 
Erkenntniß, wurde vermöge Beschlusses 
vom 238. April, publ. den 15. Mai, der 
Rekurs wegen Versäumung der dem 
Reburrenten zur Einreichung der Re- 
kursschrift gegebenen Frist, für ver- 
lassen erklärt und Leßterer in die Ko- 
sten der Rekurs-Instanz verurtheilt. 
(d. :4. Mai.) 
Unterm 26. Mai wurde: 
56. in der Ationssache von dem O.A. Ge- 
richte Crailsheim zwischen dem Müller 
Ley und Genossen von Jartheim, Kl., 
Anten, und dem Chirurgen Horlacher, 
von Erailsheim, Bekl., Aten, Klage 
aus einem Gesellschafts-Vertrage, zu- 
nächst die Passiv-Legitimation zur Sache 
betreffend, das unterm 13. Februar 
183: ausgesprochene untergerichtliche 
Erkenntniß unter Vergleichung der Ko- 
sten abgeändert.
	        
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