Anton Stahl, von Weltersberg, Bekl.,
Aten, Kinds= Ernährung und Privat-
Genugthuung betreffend, wurde vermöge
Beschlusses vom 23. Februar, erbffnet
den 2y7. April, die ergriffene Berufung
wegen versäumter Nothfrist zu Einrei-
chung der Beschwerdeschrift für verlas-
sen erklärt, unter Verurtheilung der
Antin in die Kosten dieser Instanz.
(d. :4. Mai.)
35. In der Ationssache von dem O.A. Ge-
richte Welzheim zwischen Johann Jakob
Maier und Catharine Knödler, von
Lorch, Luten, Anten, Inten, und den
Kindern erster Ehe und der zweiten
Ehefrau des Christian Maier von da,
Mit= Lnten, Aten, Jaten, Vorzug
im Gante, nunmehr Wieder-Einsetzung
in den vorigen Stand gegen ein deser-
torisches Erkenntniß betressend, wurde
die erbetene Wieder-Einsehung durch
Beschluß vom 5., eröffnet den 15.
Mai, unter Verurtheilung der Anten
in die Kosten, abgeschlagen. (d. 23. Mai.)
34. In der Ationssache von dem O.A.Ge-
richt Heidenheim zwischen den Kindern
zweiter Ehe des in Gant gerathenen
Kronenwirths Melchior Häker, von
Gussenstadt, und dem Bauern Franz
Brenzing von da, Forderungen an die
Häkersche Gantmasse betreffend, wurde
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vermöge Beschlusses vom 50. December,
publ. den 3. April, das untergerichtliche
Gant-Erkenntniß wegen Mangels in
den Formalien der Eröffnung als nichtig
aufgehoben, unter Verurtheilung der
betheiligten Oberamtsgerichts-Mitglie-
der in die Kosten. (d. 24. Mai.)
35. In der Rekurssache des Zieglers Mi-
chael Scheu zu Reubach, gegen das von
dem O.A.Gerichte Gerabronn unterm
51. Oktober 1835 ausgesprochene Gant-
Erkenntniß, wurde vermöge Beschlusses
vom 238. April, publ. den 15. Mai, der
Rekurs wegen Versäumung der dem
Reburrenten zur Einreichung der Re-
kursschrift gegebenen Frist, für ver-
lassen erklärt und Leßterer in die Ko-
sten der Rekurs-Instanz verurtheilt.
(d. :4. Mai.)
Unterm 26. Mai wurde:
56. in der Ationssache von dem O.A. Ge-
richte Crailsheim zwischen dem Müller
Ley und Genossen von Jartheim, Kl.,
Anten, und dem Chirurgen Horlacher,
von Erailsheim, Bekl., Aten, Klage
aus einem Gesellschafts-Vertrage, zu-
nächst die Passiv-Legitimation zur Sache
betreffend, das unterm 13. Februar
183: ausgesprochene untergerichtliche
Erkenntniß unter Vergleichung der Ko-
sten abgeändert.