das Ausschluf-Erbenntniß betreffend,
der der Intin, Antin durch Erkenntniß
vom 20. Januar 1323. nachgelassene
Beweis als nicht geführt angenommen,
und sie mit ihrem Gesuche um Wieder-
Einsehung in den vorigen Stand gegen
das Ausschluß-Erkenntniß abgewiesen,
unter Verurtheilung in die Kosten.
15. In der Ationssache von dem O.A.Ge-
richt Ellwangen zwischen der Wittwe des
Franz Gaukler, von Gorgenstatt, Jatin,
Antin, und Joseph Gentner von da, In-
ten, Aten, Befihstand betreffend, wurde
vermoge Beschlusses vom 5., eröoffnet
den 15. Mai, die ergriffene Berufung
wegen versäumter Rothfrist zu Einrei-
chung der Beschwerdeschrift für verlas-
sen erblärt. (d. 29. Mai.)
44. In der Ationssache von dem O. A.Ge-
richt Ellwangen zwischen der Geistli-
chen= und Armen-Verwaltung daselbst,
Lutinnen, Antinnen, und den ihnen
durch das Lokations-Erkenntniß in der
Gantsache des verstorbenen Kupfer=
schmidts Bader von daher vorgesehten
Gläubigern, Mit-Luten, A###n,, einen
Prioritätsstreit, jeßt Wieder-Einsehurg
in den vorigen Stand gegen die ver-
säumten Ations-Nothfristen betreffend,
wurden vermoge Beschlusses vom 28.
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April, publ. den :2. Mai, die Antin-
nen mit ihrem Restiturtons-Gesuche
unter Verurtheilung derselben in die
Kosten dieser Instanz, jedoch mit Be-
weis-Nachlaß, abgewiesen. (d. 29. Mai.)
Unterm 31. Mai wurden:
45. in der Rechtsfache zwischen den Fürst-
lich Hohenlohe-Waldenburgschen Dienst-
bauern zu Beldersroth, Inten, und
dem Herrn Fürsten Carl von Hohenlohe-
Waldenburg, Jaten, Leistung von Na-
tural-Frohndiensten betreffend, die In-
ten mit der angebrachten Imploration
unter Verurtheilung in die Kosten ab-
gewiesen;
46. in der Rechtssache der Dienstbauern
zu Westernach, Inten, gegen den Herrn
Fürsten von Hohenlohe-Waldenburg,
Jaten, Leistung von Natural-Frohn-
diensten betreffend, die Inten mit der
angebrachten Imploration abgewiesen,
und in die Kosten verurtheilt;
4. in der Rechtssache der Dienstbauern
zu Kesselfeld, Inten, und dem Herrn
Fürsten von Hohenlohe-Waldenburg,
Jaten, Leistung von Natural-Frohn-
diensten betreffend, die Inten mit der
angebrachten Imploration, unter Ver-
urtheilung in die Kosten, abgewiesen.