Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

keine Ablösungs-Station sich befindet; 
erenso die sechste, wenn der Gesangene 
an den Ort der endlichen Bestimmung 
unmittelvar transportirt wird. 
Der Eintrag in die zwölfte Kolonne 
geschiehr, sobald der Landjäger, der den 
Gesangenen begleitete, durch Vorzei- 
gung seines Dienstjournals, oder der 
dem Gefangenen ausnahmsweise mit- 
gegebene sonstige Begleiter durch Vorle- 
gung der zurückgebrachten Bescheinigung 
sich über die geschehene Ablieferung 
desselben ausgewiesen hat. 
In der dreizehnten Kolonne sind sämt- 
liche auf die Verpflegung, Verwahrung 
und Fortschaffung des Gefangenen ver- 
wendete Kosten nach den unten (F. 4 
und 9) folgenden Rubriken peziell 
einzutragen. 
Unter den Bemerkungen in der lebten 
Kolonne endlich sind hauptsächlich die 
Gründe, warum etwa das Gefängniß 
außer der gewöhnlichen Zeit geheißt, 
(§.7), der Gefangene länger als über 
Mittag oder über Nacht aufgehalten 
(6.), oder ein ausserordentlicher Auf- 
wand (F. l10 bis 13) auf seinen Trans- 
port verwendet worden ist, näher anzu- 
geben. Ebenso ist es darin anzuführen, 
wenn der Gefangene mit einem andern 
unter einer früheren Nummer einge- 
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tragenen Gefangenen gleichzeitig in ei- 
nem und demselben Gefängnisse ver- 
wahrt und transportirt wurde. (F. 5 
und 7.) 
5.) Der passirliche Aufwand auf dem 
Transport eines Gefangenen zerfällt 
in den ordeutlichen und außerordent- 
lichen. 
4 ) Der ordentliche umfaßt 
a) das Einschließ= und Wartgeld, 
b) das Kostgeld, 
c) das Einheitzgeld. 
5.) Fuͤr das Oeffnen und Abschließen 
des Gefaͤngnisses, fuͤr das Raͤuchern 
und Reinigen desselben, für die Anle- 
gung von Fesseln, wenn solche Statt 
findet, und für alle persoͤnliche Bemuͤ- 
hungen mit den Gefangenen har der Ge- 
fängnißwärter bis aufweitere Verfügung 
über Mittag sechs Kreuzer, 
über Nacht zwölf Kreunzer 
Einschließ= und Wartgeld anzusprechen, 
bei längerem Aufenthalte gebührt ihm 
auf jeden weiteren Tag blos ein Wart- 
geld von vier Kreuzern. 
Wenn mehrere Personen gleichzeitig 
transportirt, und in einem und dem- 
selben Gefängnisse untergebracht wer- 
den, so passirt das Einschließ= und 
Wartgeld nur einfach. 
Das in Ermanglung von Fournituren
	        
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