keine Ablösungs-Station sich befindet;
erenso die sechste, wenn der Gesangene
an den Ort der endlichen Bestimmung
unmittelvar transportirt wird.
Der Eintrag in die zwölfte Kolonne
geschiehr, sobald der Landjäger, der den
Gesangenen begleitete, durch Vorzei-
gung seines Dienstjournals, oder der
dem Gefangenen ausnahmsweise mit-
gegebene sonstige Begleiter durch Vorle-
gung der zurückgebrachten Bescheinigung
sich über die geschehene Ablieferung
desselben ausgewiesen hat.
In der dreizehnten Kolonne sind sämt-
liche auf die Verpflegung, Verwahrung
und Fortschaffung des Gefangenen ver-
wendete Kosten nach den unten (F. 4
und 9) folgenden Rubriken peziell
einzutragen.
Unter den Bemerkungen in der lebten
Kolonne endlich sind hauptsächlich die
Gründe, warum etwa das Gefängniß
außer der gewöhnlichen Zeit geheißt,
(§.7), der Gefangene länger als über
Mittag oder über Nacht aufgehalten
(6.), oder ein ausserordentlicher Auf-
wand (F. l10 bis 13) auf seinen Trans-
port verwendet worden ist, näher anzu-
geben. Ebenso ist es darin anzuführen,
wenn der Gefangene mit einem andern
unter einer früheren Nummer einge-
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tragenen Gefangenen gleichzeitig in ei-
nem und demselben Gefängnisse ver-
wahrt und transportirt wurde. (F. 5
und 7.)
5.) Der passirliche Aufwand auf dem
Transport eines Gefangenen zerfällt
in den ordeutlichen und außerordent-
lichen.
4 ) Der ordentliche umfaßt
a) das Einschließ= und Wartgeld,
b) das Kostgeld,
c) das Einheitzgeld.
5.) Fuͤr das Oeffnen und Abschließen
des Gefaͤngnisses, fuͤr das Raͤuchern
und Reinigen desselben, für die Anle-
gung von Fesseln, wenn solche Statt
findet, und für alle persoͤnliche Bemuͤ-
hungen mit den Gefangenen har der Ge-
fängnißwärter bis aufweitere Verfügung
über Mittag sechs Kreuzer,
über Nacht zwölf Kreunzer
Einschließ= und Wartgeld anzusprechen,
bei längerem Aufenthalte gebührt ihm
auf jeden weiteren Tag blos ein Wart-
geld von vier Kreuzern.
Wenn mehrere Personen gleichzeitig
transportirt, und in einem und dem-
selben Gefängnisse untergebracht wer-
den, so passirt das Einschließ= und
Wartgeld nur einfach.
Das in Ermanglung von Fournituren