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U. Verfügungen der Deparkements.
A.) Des Bepörtemenis des Innern:
1. Des Ministerium des Innern.
randschadens -Umlage.
Da die am 10. Juni v. J. ausgeschrie-
bene Brandschadens= Umlage vurch die
feither eingetrerenen. Brand- unglückefälle
erschöpft, und demnach das. Bebuͤrfniß
einer neuen Umlage eingetreten ist, so ha-
ben Seine Boͤnlgliche Majestät durch
böchste Eutschließung vom 29. v. M. eine
neue Umlage im Betrage von kr. auf
pvooft, Gebäude, Aaschlag, mit der Bestim-
mung anzuordnen geruhr, daß die erste
Haͤlfte auf den . September d. J., die
andere Haͤlfte aber auf den 1. Januar
1826 eingeliefert werde.
Die · K. Oberaͤmter werden hiernach
angewiesen, wegen des Vollzuges dieser
Brandschadens-Umlage unverweilt die er-
forderlichen Berfügungen zu treffen. Zu-
gleich werden die unterm 23. März 1316
(Reg. Blatt Nro. 15) ertheilten, und
im Staats: und Regierungs-Blate vom
Jahr 13:2 S. 459 wiederholten Vor-
schriften wegen Behandlung der Umlage
und der deßhalb aguszustellenden Urkunden
mit der weiteren Bestimmung eingeschärft,
daß
1.) das auf den 1. Juli d. J. sich erge-
bende Prandschadens-Bexsicherunge-
Cataster der Umlage zu Grund zu
legen,
2.) in der Repartitions Urkunde insbe-
sondere eine genaue Nachweifung der
Zu= oder Abnahme des Catasters
in Vergleichung mit dem vorigen
Jahre, nach dem der Verordnung
vom 28. Maͤrz 1816 angehaͤngten·
Formular, zu geben; daß
5.) die Reparritions= Urkunte, mit der
an die betreffende Kreis-Regierung.
einzusendenden Aenderungs-Tabelle'
in genaue Uebereinstimmung zu brit
gen ist, und daß endlich
4.) die Repartitions-Urkunde, statt wie
im örigen Jahre schön am 1. Sep-
tember, biesesmal erst ain 1. Rovems
« ber en die Brand-Versicherungs-
Muptkasfe eingesendet werben darf;