Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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Zollbare Gegenstaͤnde. 
Eingangs-Zoll 
Ausgangs-Zoll 
  
von jedem 
fl. 
kr oder 
von jedem 
kr. 
von jedem 
f. 
kr. 
1 
  
Waizen, Welsch= oder Tür- 
bisch-Korn - 
b) rauhe, als: Einkorn, Emer, 
Haber, Dinkel, (Spelz oder 
Veesen) . 
2.) ausländische, gerrocknete, fei- 
nere Garten= und andere Früch- 
te, in so weit nicht im gegenwär= 
tigen Tarif bei dem einen oder 
dem andern Artikel eine aus- 
drückliche Ausnahme gemachrist. 
5.) eingemachte feinere und über- 
zuckerte 2c. Früchte . 
uchs.. ...-,. 
Galanterie-Waaren, in so 
fern solche nicht mit einem beson- 
dern Zollsatz belegt sind. 
Galgant . 
Galläpfel 
Gans .. 
Gartengemüse, gemeine, als: 
Kraur, Zwiebel, Salat rc. 
Gartengewächse, getrocknete 
(Rübend . 
Gemuaͤlde, siche Molereien. 
Gerste, gerändelte, s. Kochgerste. 
Geschirr, siehe steinernes, und 
Lederfabrikate. 
Gewehre, fertige aller AUrt 
Gewürze aller Art, in so weit 
nicht bei dem einen oder dem an- 
dern Artikel eine namentliche 
Ausnahme im gegenwärtigen 
Tarif enthalten ist. (siehe Pfef- 
fer, Piment, Ingwer). 
  
1 Schefsel 
1 Centner 
1 Centner 
2 Stuͤck 
1 Roßlast. 
1 Centner 
  
  
  
1 Pfund 
1 Pfund 
1 Pfund 
  
1 „½% 
  
2 
4 
  
1 Centner 
1Centner 
  
frei 
frei 
  
  
12
	        
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