der Oberamts-Bezirk Zabri. Unsad.
Spaichingen . 1,853
Sulz 4,090
Tettnang .. . 1612
Tübingen . 14,697
Tuttlingen . 5,393
Urach . 12,936
AUlm .. .. -.38,428
Vaihingen 5,325
Waiblingen .. 5,n5v5
Waldsee 4,717
Wangen . 6,426
Weinsberg . 6, 531
Wiblingen 5,600
Welzheim 6,373
Zusammen obige 579,060
Die Verbindlichkeit der Amts-Corpora-
tionen für die Gewährung der Aussälle
findet nicht mehr Statt.
K. 5.
Zum Behuf der Unter-Austheilung die-
ser Summen in den einzelnen Bezirken
wird das Gutachten der Gemeinde-Räthe
über den Umfang der Wirthschafts-Ge-
werbe in ihren Gemeinden eingeholt.
Hienach geschieht die Austheilung durch
den Oberamtmann, Cameral-Verwalter
und Stadt-Accifer unter Zuziehung eines
Aktuare.
514
Das Resultat der Austheilung wird im
ganzen Oberamts-Bezirk den Wirthen
erbffurt.
C. 6.
Nach Feststellung der Ansähße wird den
Wirthen eine Frist von acht Tagen gegeben,
in welchen sie theils ihre Beschwerden über
die Größe ihrer Ansätze, theils ihre Erin-
nerungen über die Ansäße ihrer Gewerbs-
Genossen vorzubringen haben.
Nach Ablauf dieses Termins trite eine
zweite Commission zur Prüfung und Er-
ledigung der etwa vorgebrachten Einwen-
dungen zusammen, welche aus den oben
5K. 5 genannten Beamten und zwei von der
Amts-Versammlung zu wählenden Mit-
gliedern derselben besteht, wovon das eine
von der Stadt, das andere vom Amt ge-
nommen wird.
Von der Entscheidung dieser Commi
sion wird kein weiteres Mittel mehr zu-
gelassen.
K. 7#
Wer sein Wirhschafts, Gewerbe im Lauf
eines bestimmten Jahrs nicht betreiben
will, der hat solches noch vor dem 1. Juli
dem Ober= und Cameralamt zu erklärenz
das Wirthschafts-Gewerbe selbst kanm aber
in diesem Falle nur dadurch gewahrt wer-