Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

IV. Das Zeugniß dritter Classe, 
dritter Abtheilung: 
19.) Gottlieb Conrad Finkh, von Reut- 
lingen; 
5: 
20.) D. Christian Friedrich August Ta- 
fel, von Sulzbach, Oberamts Gail- 
dorf. 
Stnuttgart den 21. Juli 1824. 
Maucler. 
b) Bestellung von 13 gepräften Rechts-Candidaten zu Referendären zweiter Classe. 
Von denjenigen 20 Rechts-Candidaten, 
welche nach der vorstehenden Verfügung 
vom heutigen Tage die erste Dienst-Prü- 
fung genugend erstanden haben, sind fol- 
gende 23 zu Referendären zweiter Classe 
ihrem Ansuchen gemäß bestellt und für 
die erste Hälfte ihres Dienst-Probe-Jahrs. 
den K.Gerichtohfen nachstehender Maaßen 
zugetheilt worden: 
l. Dem K. Gerichtshofe zu Eßlingen: 
1.) Harpprecht, 
2.) Buͤrger, 
3.) Schott, 
4.) von der Luͤhe. 
5.) Hopfengrtner, 
6.) Strölin. 
II. Dem K. Gerichtshofe zu Tübingen: 
1.) Camerer. 
2.) Gloz. 
3.) Pfaͤflin. 
45 Finkh. 
III. Dem K. Gerichtshefe zu Ellwangen: 
1.) Lienhardt. 
2.) Burger. 
5.) v. Wechmar. 
4.) Bäumlein. 
V. Dem K. Gerichtshofe zu Ulm- 
1.) Rheinwald. 
2.) Cronmüller. 
5.) Gold. 
4.) Freiherr vom Holz. 
Die vorbenannten Referendare haben 
sich nunmehr bei den bezeichneten Gerichtse 
höfen von heute binnen vierzehn Tagen 
zur Dienstleistung anzumelden, und von 
den leßteren wird die gewöhnliche Anzeige 
von der Statt gehabten Beeidigung ger 
wärtigt. 
Stuttgart den 21. Juli 1824. 
Mauclen.
	        
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