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.) Des Departements des Innern:
Der Regierung für den Neckar-Kreis.
Wamnung, die vermeintliche Erbschaft des im Jahr 162:6 zu Hamburg verstorbenen Feldmarschalls
der vereinigten Niederlande, Paul Würz, Varons von Oruhelm, betreffend.
Den diesseitigen Staats-Angehbrigen,
welche als vermeintliche Anverwandte des
im Jahr 1676 zu Hamburg gestorbenen
Feld-Marschalls der vereinigten Niederlan-
de, Paul Würz, Barons von Ornholm
aus Hußem, dessen angeblich sehr beträcht-
liche, auf der Waisenkammer zu Amster-
dam nech unvertheilt hinterlegte, Verlas-
senschaft aus dem Intestat-Erbfolge-Recht
in Anspruch nehmen zu bönnen sich be-
glaubigt, und in dieser Vermuthung dle
Verwendung der diesseitigen Regierung
für ihre Erbschafts-Ansprüche nachgesuchr
baben, wurde schon früher die Belehrung
ertheilt, daß die Nachweisung ihrer An-
verwandtschaft mit dem besagten Feld-Mar-
schall nicht nur vielen Schwierigkeiten un-
terworfen sey, sondern daß auch diese Nach-
weisung selbst aus dem Grunde für sie nuß-
los bleiben werde, weil der Feld-Marschall
Paul Würz mit Hinterlassung eines Te-
staments gestorben sey, in welchem er seine
Haushälterin, Johanna van der Plan-
ken, zur Universal-Erbin seines ganzen, ge-
gen 50, voo fl. betragenden Vermögens ein-
gesetzt habe, und der hierüber zwischen den
nächsten Intestat= Erben und der Testa-
ments-Erbin, Johanna van der Planben,
entstandene Rech:zestreit durch einen, von
dem vormaligen Katserlichen Reichs-Hof-
rathe, als oberster Justiz-Behbrde geneh=
migten, Vergleich beigelegt, und auf des
sen Grundlagen die Paul Wurz'sche Ver-
lassenschaft zwischen denselben schon vor
mehr als hundert Jahren vertheilt worden
und somit kein Objekt einer Erbschaft mehr
—
Die jetzt als Geschäftsfährer der Paul
Wüörz'schen Rachlassenschüsts-Sache aus-
getretenen Wilhelm Nötling von Mem-
mingen und Carl Ferdinand Rölling zu
Plochingen haben nun auch in einer neuc
ren Eingabe ihre volle Ueberzeugung aus-
gesproch'n, daß von einer Vererbung die-
ser schon längst vertheilten Verlassenschaft
nun nicht mehr die Rede seyn könne, sie
beglaubigen sich aber, den der Johanna
van der Planken durch den Vergleich mit
den Intestat-Erben zugekommenen und
durch derselben kurz darauf erfolgten Top
an ihre uneheliche Tochter, Bertha van
der Planken vererbten und angeblich