Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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.) Des Departements des Innern: 
Der Regierung für den Neckar-Kreis. 
Wamnung, die vermeintliche Erbschaft des im Jahr 162:6 zu Hamburg verstorbenen Feldmarschalls 
der vereinigten Niederlande, Paul Würz, Varons von Oruhelm, betreffend. 
Den diesseitigen Staats-Angehbrigen, 
welche als vermeintliche Anverwandte des 
im Jahr 1676 zu Hamburg gestorbenen 
Feld-Marschalls der vereinigten Niederlan- 
de, Paul Würz, Barons von Ornholm 
aus Hußem, dessen angeblich sehr beträcht- 
liche, auf der Waisenkammer zu Amster- 
dam nech unvertheilt hinterlegte, Verlas- 
senschaft aus dem Intestat-Erbfolge-Recht 
in Anspruch nehmen zu bönnen sich be- 
glaubigt, und in dieser Vermuthung dle 
Verwendung der diesseitigen Regierung 
für ihre Erbschafts-Ansprüche nachgesuchr 
baben, wurde schon früher die Belehrung 
ertheilt, daß die Nachweisung ihrer An- 
verwandtschaft mit dem besagten Feld-Mar- 
schall nicht nur vielen Schwierigkeiten un- 
terworfen sey, sondern daß auch diese Nach- 
weisung selbst aus dem Grunde für sie nuß- 
los bleiben werde, weil der Feld-Marschall 
Paul Würz mit Hinterlassung eines Te- 
staments gestorben sey, in welchem er seine 
Haushälterin, Johanna van der Plan- 
ken, zur Universal-Erbin seines ganzen, ge- 
gen 50, voo fl. betragenden Vermögens ein- 
gesetzt habe, und der hierüber zwischen den 
nächsten Intestat= Erben und der Testa- 
ments-Erbin, Johanna van der Planben, 
entstandene Rech:zestreit durch einen, von 
dem vormaligen Katserlichen Reichs-Hof- 
rathe, als oberster Justiz-Behbrde geneh= 
migten, Vergleich beigelegt, und auf des 
sen Grundlagen die Paul Wurz'sche Ver- 
lassenschaft zwischen denselben schon vor 
mehr als hundert Jahren vertheilt worden 
und somit kein Objekt einer Erbschaft mehr 
— 
Die jetzt als Geschäftsfährer der Paul 
Wüörz'schen Rachlassenschüsts-Sache aus- 
getretenen Wilhelm Nötling von Mem- 
mingen und Carl Ferdinand Rölling zu 
Plochingen haben nun auch in einer neuc 
ren Eingabe ihre volle Ueberzeugung aus- 
gesproch'n, daß von einer Vererbung die- 
ser schon längst vertheilten Verlassenschaft 
nun nicht mehr die Rede seyn könne, sie 
beglaubigen sich aber, den der Johanna 
van der Planken durch den Vergleich mit 
den Intestat-Erben zugekommenen und 
durch derselben kurz darauf erfolgten Top 
an ihre uneheliche Tochter, Bertha van 
der Planken vererbten und angeblich
	        
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