gegenwaͤrtig noch auf der Waisenkammer
in Amsterdam hinterlegt seyn sollenden,
Erbs-Antheil auf den Grund einer mit
den Anverwandten der Bertha van der
Mlanken getroffenen Uebereinkunft für die
Würzischen Stamm -Verwandten zum
Theil in Anspruch nehmen zu können, so
daß derselben jehige Ansprüche nicht mehr
auf eigene vermeintliche Erb-Rechte, son-
dern auf ein durch Cession erworbenes Recht
auf Theilnahme an der Verlassenschaft der
unehlichen Tochter des gedachten Paul
Würz, Bertha van der Planken, sich
stützen, falls die Erbs-Ansprüche der an-
geblichen Verwandten derselben geltend ge-
macht werden bönnten.
Allein abgesehen davon, daß nach der
Versicherung des K. Niederländischen Ju-
stiz-Ministeriums die jetzt in Frage ste-
hende Verlassenschaft der Bertha van der
Nlanken nach einem Urtheilsspruch des
Reichs= Hofraths zu Wien vom 2:y. Juni
76f9.1n ebenfalls unter ihre Erben längst ver-
theilt worden seyn soll, ist der rechtliche An-
fpruch erwähnter van der Plankenschen Ver-
wandten noch keineswegs durch den Beweis
begründet, dat ihnen die Rähe des Ver-
wandtschafts-Grades zur Seite stehe.
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Aus diesen Ruͤcksichten wurde auch
dem, von den Geschaͤftsfuͤhrern in der Paul
Würz'schen Nachlassenschafts-Sache einge-
legten Gesuch um Verwendung im diplo-
matischen Wege und um sonstige Unter-
stütung nicht nur nicht entsprochen, son-
dern vielmehr diefelben verwarnt, auf Ver-
folgung der noch zur Zeit nicht begründe-
ten jedenfalls aber veralteten und höchst
unsicheren Ansprüche irgend bedeutende Ko-
sten zu verwenden.
Indem man nun auf diesem öffentli-
chen Wege die angeblichen Wurz'schen, bei
der Sache interessirten, Stamm Ver-
wandten im Königreich von der Lage die-
ser Erbs-Ansprüche in Kenntniß seßzt, wird
zugleich bemerkt, daß der Carl Ferdinand
Nötling zu PRlochingen, der sich in meh-
reren Schreiben an die Würz'schen Stamm-
Verwandten als von höchsten Orten legi-
timirter Erheber der Beiträge von densel-
ben fälschlich angegeben hat, wegen dieses
nicht entschuldigten Benehmens zur Stra-
se gezogen worden sey.
Ludwigsburg den 15. Juli 2824.
v. Röll.